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Verfasst am: 06.07.08, 05:13 Titel: Als Jugendlicher mit Programmierung Geld "verdienen&quo
Guten Morgen liebe Community,
ich bin 15 Jahre jung, somit noch nicht volljährig, und schreibe in meiner Freizeit Programme. Die Programme veröffentliche ich entweder in Foren oder nehme Aufträge entgegen, wo ich gegen Geld für kleinere Firmen oder Leuten kleine Programme schreibe. Der Preis liegt bei ca. 150 € (über den Preis kann man streiben, sehen wir davon mal ab!). Nun bin ich mit der rechtlichen Lage nicht vertraunt, und möchte euch fragen, wie das mit dem Gesetzt für mich aussieht. Hier ein paar allgemeine Fragen:
Wieveil Euro darf ich als Jugendlicher maximal monatlich "verdienen"?
Muss ich eine Lohnsteuerkarte beantragen oder gilt diese nur ab einen gewissen getrag?
Es gibt 'Leute', die können nicht mal ihren Schnuller selbst halten und verdienen schon Millionen die Woche, - man muss z.B. nur Erbe reicher Eltern sein. Also nach oben gibt es da keinerlei Beschränkungen. - Auch die Preise darfst du selbst bestimmen.
Wenn der Schotter mehr oder weniger beständig und in erklecklichen Mengen fließt , dann interessiert sich auch das Finanzamt dafür. Ggf. ist auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Das wissen aber die Experten hier genauer. - Auch die Preise darfst du selbst bestimmen.
Eine Lohnsteuerkarte ist - wie der Name 'Lohn'-Steuer schon sagt - nur erforderlich, wenn man als Arbeitnehmer gegen Entgelt, also 'unselbstständig', arbeitet. Du arbeitest aber wohl eher als selbstständiger Unternehmer (Grob unterschieden: der eine liefert nur die Muskeln, der Andere ein bestimmtes Ergebnis). Du wirst eventuell eine Einkommensteuererklärung abliefern müssen (und auch eine ordentliche Buchführung für die Steuerfahndung - kleiner Scherz).
Auch gegenüber einem Jugendlichen müssen Verträge eingehalten werden. Für deren gerichtliche Durchsetzung wirst du aber mindestens die Hilfe deiner Eltern in Anspruch nehmen müssen, da dies (nicht nur) für Minderjährige nicht so einfach ist. Mahnungen kannst du aber im Vorfeld auch schon verschicken.
Ja. Du trägst die Haftung für die Programme, wie jeder andere Unternehmer auch. Das läßt sich auch nicht durch eine simple Ausschlusserklärung wegschaffen. Die richtige Formulierung von Verträgen ist hier besonders wichtig. Gerade mit der Materie sollte man sich SEHR ausgiebig beschäftigen.
Das Copyright-Zeichen ist anglo-amerikanisch und hat hier sowieso nur dekorativen Charakter. Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz wie z.B. Bücher oder Fotos, Gemälde odgl. Das muss weder besonders gekennzeichnet werden, noch irgendwo angemeldet. Im Streitfall bist du nur beweispflichtig, dass wichtige Programmteile wirklich von dir zuerst programmiert wurden (sonst knallt dir der Andere die gleiche Klage um die Ohren - das kann sehr, sehr teuer werden).
Versgessen solltest du aber auch nicht, dass du als Minderjähriger dem 'Regiment' deiner eltern unterstehst. Verträge sind z.B. nur dann vollständig rechtswirksam, wenn sie von ihnen genehmigt sind. Es gibt zwar die Möglichkeit, dies durch das Vormundschaftsgericht ändfern zu lassen, aber das steht hier wohl noch nicht zur Debate.
so ganz habe ich Dich nicht verstanden! Ich habe mich mal erkündigt und gehört, dass man es auch als einen Freiberuf betrachten kann. Wenn ich beim Finanzamt mich als Freiberufler anmelde, muss es doch auch möglich sein, oder?
....dass man es auch als einen Freiberuf betrachten kann. Wenn ich beim Finanzamt mich als Freiberufler anmelde, muss es doch auch möglich sein, oder?
Als Freiberufler meldet man kein Gewerbe an - alles Weitere unterscheidet sich aber unerheblich von einem Gewerbetreibenden. Es wird eine (einfache) Buchführung gemacht, man macht die Umsatz- und Einkommensteuererklärung, die Umsatzsteuervoranmeldung, man macht Verträge, man haftet etc. pp.
Abgesehen davon empfehle ich einen Blick in den "Freiberufler-Atlas": danach ist "Programmierer/Softwareentwickler" ein freier Beruf, der aber trotz der Freiberuflichkeit einer Gewerbeanmeldung bedarf _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
jetzt bin ich völlig verwirrt. Was soll ich machen, damit ich wirklich auf legale weise "Arbeiten kann"? Also arbeiten in dem Sinne nicht, sondern gegen Geld Programme zu schreiben
Sorg dafür, dass es 7680€ im Jahr nicht überschreitet (inklusive Zinsen etc.), dann bist Du unter dem Steuerfreibetrag - musst Gewerbe anmelden, Steuererklärung einreichen, aber keine Steuern zahlen.
Für die GEwerbeanmeldung musst Du eine Genehigung beim Vormundschaftsgericht beantragen - dafür brauchst Du eine formlose Zustimmungserklärung Deiner Eltern. Dann, wenn du 6 Monate später die Genehmigung hast, Gewerbe anmelden (kostet 20€) und anschließend Steuernummer beantargen.
IHK-Mitgliedschaft bleibt kostenfrei, sofern DU unter dem Limit bleibst. Übersteigst Du es, hast Du die A...Karte. Steuern, Krankenversicherung etc. selber zahlen, kein Kindergeld...
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