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Verfasst am: 09.07.08, 20:31 Titel: Wer muss die Anwaltskosten zahlen?
hallo allerseits,
folgender fall:
hauptmieterin a und untermieter b ziehen als päarchen in eine wohnung.
sie trennen sich, hauptmieterin a kündigt untermieter b fristgerecht.
nun bekommt untermieter b einen brief von hauptmieterin a´s anwalt mit dem betreff "Untermietvertrag,Abmahnung".
in dem brief werden untermieter b verschiedenste sachen unterstellt, z.b. mobbing usw.
er wird darauf hingewiesen, dass er sich bis vertragsende vertragsgerecht benehmen muss, andernfalls drohen ihm erhebliche rechtliche konsequenzen.
ferner wird untermieter b angeraten, sich möglichst schnell eine neue wohnung zu suchen und das untermietverhältnis aufzuheben.
nun verlangt laut hauptmieterin a der anwalt von hauptmieterin a von untermieter b das geld für diesen brief.
hauptmieterin a hat von ihrem anwalt im übrigen eine andere version des schreibens bekommen als untermieter b. in der kopie des schreibens an den untermieter steht in der version von hauptmieterin a die kostenauflistung. (zu zahlender betrag wären ca.186€)
in dem schreiben an untermieter b wird nichts von kosten oder sonstiges erwähnt.
wer muss die kosten für dieses anwaltschreiben (von a an b) bezahlen?
was sollte untermieter b tun, wenn er eine zahlungsaufforderung von a`s anwalt bekommt?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.07.08, 22:18 Titel:
Im Zweifel müßte A beweisen, daß B sich auf eine Art und Weise verhalten hat, die einen Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähigen Anspruch begründet. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Grundsätzlich ist es so, dass der Mandant die RA-Kosten trägt.
Evtl. hat der Mandant aber einen Schadensersatzanspruch auf eben diese RA-Gebühren, wenn - wie von MAS beschrieben - das Verhalten des Gegners einen Schadensersatzanspruch begründet. Dieses Verhalten ist dann durch denjenigen, der den Schadensersatzanspruch behauptet, vor Gericht auch zu beweisen.
Wer was will, sollte sich aus dem Anwaltschreiben ergeben, dass der Untermieter erhalten hat - ansonsten kann die Hauptmieterin viel erzählen.
Ob der, der was will, das dann auch bekommt, steht auf einem anderen Blatt.... _________________ Null Komma
***
nix
Naja, wenn man weiss, dass alle Behauptungen völlig aus der Luft gegriffen sind und demzufolge auch nicht bewiesen werden können, kann man sich entspannt zurücklehnen und warten, ob irgendwann ein Mahnbescheid oder ne Klage kommt.
Einen "Normalverdiener" werden die Prozesskosten aus einem Streitwert von unter 200 € auch nicht sonderlich schmerzen, so dass man es drauf ankommen lassen könnte, ob sich tatsächlich jemand die Mühe macht, diesen Betrag einzuklagen, vor dem Hintergrund, dass der gesamte Beweis zu erbringen ist. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an, so dass eine pauschale Antwort nicht gegeben werden kann/darf.
Wenn man jedoch sicher sein möchte, kann man die Angelegenheit durch einen Anwalt prüfen lassen - dann entstehen jedoch auch Kosten.
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass es für Laien selten sinnvoll ist, auf anwaltliche Schreiben selbst zu reagieren.... _________________ Null Komma
***
nix
Verfasst am: 10.07.08, 11:22 Titel: Re: Wer muss die Anwaltskosten zahlen?
taugenichts123 hat folgendes geschrieben::
nun verlangt laut hauptmieterin a der anwalt von hauptmieterin a von untermieter b das geld für diesen brief.
Wenn der Anwalt von A der Meinung ist, die Kosten seines Tätigwerden wären von B veranlasst und müssten von diesem getragen werden, dann hätte er üblicherweise geschrieben, dass sein Tätigwerden von B veranlasst wurde und daher seine Kosten von B zu tragen wären.
Solange also der Anwalt von A den B nicht zur Zahlung der Anwaltskosten auffordert, könnte vieles dafür sprechen, dass der Anwalt keinen Kostenerstattungsanspruch sieht.
Das die A sich nicht über die Kostennote ihres Anwaltes freut und damit beim B hausieren geht, wäre ja ansonsten verständlich. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
heute bekam untermieter b von hauptmieterins a´s anwalt ein weiteres schreiben.
inhalt:
"sehr geehrter herr untermieter b,
wir nehmen bezug auf unser schreiben vom 1.7.2008 und gehen davon aus, dass sie sich bis zu ihrem auszug so verhalten werden, dass keine weiteren rechtlichen schritte erforderlich sind.
(durch ihr pflichtwidriges und rücksichtsloses verhalten haben sie veranlassung zu unserer einschaltung gegeben. die durch unsere tätigkeit angefallenen rechtsanwaltsgebühren haben sie als schaden zu ersetzen.
zur vermeidung der gerichtlichen geltendmachung fordern wir sie auf, die anliegenden kostennote bis längstens 21.7.2008 durch zahlung auf unser oben angegebenes konto auszugleichen."
anmerkung:
daneben liegt noch die "kostennote" über gut 185€.
(185€ für einen brief?
ich glaube ich hätte anwalt werden sollen.)
wie sollte sich untermieter b verhalten?
eine zahlung des betrages wäre ja ein schuldeingeständnis.
was passiert, wenn untermieter b nicht zahlt?
(185€ für einen brief?
ich glaube ich hätte anwalt werden sollen.)
Ja, dann wüsstest du auch, wie's ist, einen Mandanten bei niedrigem Streitwert für 60 € gerichtlich vertreten zu müssen und dabei mehrere seitenlange Schriftsätze verfassen zu müssen.
taugenichts123 hat folgendes geschrieben::
wie ist die rechtslage?
Hast du dir die Antworten durchgelesen?
Mehr lässt sich zu deinem Sachverhalt wohl nicht sagen.... _________________ Null Komma
***
nix
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