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A stellt einen Wohnwagen zum Sofort-Kauf ein.
1 (eine!!) Minute nachdem das Angebot online war, hat B (aus Polen) die Auktion per Gebot beendet.
A schreibt B freundlich an und wartet 3 Tage vergebens auf irgendeine Reaktion.
Da A das merkwürdig findet, recherchiert er im Internet etwas und siehe da: B kauft quer durch Europa PKWs, hat allerdings keinerlei Bewertungen über diese Käufe.
A schreibt nun die diversen Verkäufer an und bittet um Auskunft über den Ablauf. Da stellt sich heraus, dass B keinen einzigen PKW bezahlt/abgenommen hat.
A widerruft nun den geschlossenen Kaufvertrag per Email und verkauft den Wohnwagen an einen anderen Interessenten.
Nun meldet sich B (6 Tage nach Auktionsende!) und möchte den Wohnwagen abholen.
Ist der Kaufvertrag nun noch wirksam und B kann die Lieferung/Herausgabe verlangen?
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 12.07.08, 23:16 Titel:
ja, erfarhungen die x, y, od. z mit B gemacht haben müssen A nicht ineressieren. A hätte B eine frist setzen, in abnahmeverzug bringen müssen u. hätte erst dann vom vertrag zurücktreten können.
hoffe das die anderen meine meinung bestätigen od. wiederlegen aber den vetrag hätte A u. B einhalten müssen ABER einfach so zurücktreten ist auch nicht. ggf ist dies auch eine "masche" um den leuten schadensersatz aus der tasche zu leiern ABER . . . . _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 15 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.07.08, 08:33 Titel:
B sitzt in Polen, der Artikel und A befinden sich in Deutschland.
Gerichtsstand wäre dann Deutschland und B müsste seine Ansprüche hier einklagen, oder?
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