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Kündigungsfristen bei Pferdeverkauf

 
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Taiga
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 20:38    Titel: Kündigungsfristen bei Pferdeverkauf Antworten mit Zitat

Hätte eine grundsätzliche Frage zum Thema Kündigungsfristen bei Pferdeeinstellverträgen.

Wenn in einem Einstellvertrag eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, z.B. 1 oder auch 2 Monate, das/die betreffende/n Pferd/e aber während der Laufzeit des Vertrages verkauft werden, muß dann trotzdem noch der volle Pensionspresi für die restliche Laufzeit des Vertrages bezahlt werden?
Der landleufigen Auffassung nach, ist dann ja der Gegenstand des Vertrages nicht mehr vorhanden, somit also nicht mehr gültig.
Wie kann sich sowohl der Vermieter des Stellplatzes als auch der Einsteller ggf. gegen Geldforderungen absichern?
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Petitfilou0
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 240
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nehme an, dass man sich auf die Zahlung der Leermiete einigen könnte, aber ob da ein Rechtsanspruch besteht? Der SB ist ja nicht für den Verkauf verantwortlich.
_________________
Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort "Tierschutz" überhaupt geschaffen werden musste.
Theodor Heuss
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S.H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Generell ist der Vertrag zu erfüllen, also die Kündigungsfrist einzuhalten. Man kann sich aber mit dem SB auf eine Leermiete einigen, dazu ist dieser aber nicht verpflichtet, außer es steht ausdrücklich im Vertrag.
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