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Verfasst am: 11.07.08, 17:55 Titel: Frage zu einem Fachbegriff
hallo zusammen,
nach welchem begriff muss man suchen wenn ein geständiger der vor dem strafrichter verhandelt wird bei eröffnung bzw. vor etwas verlesen möchte was das geständnis nochmals untermalt ?
ist dies dann zusätzlich zum bereits getätigten geständnis gut ?
Das Ganze nennt sich meines Erachtens Einlassung zur Sache und erfolgt zwischen Anklageverlesung und Beweisaufnahme. Man muss das aber weder benennen noch beantragen. Nachdem die Anklage verlesen wurde, wird man über sein Schweigerecht belehrt und wird gefragt, ob man aussagen möchte. Dann wird man gefragt, wie es denn war... und dann darf man reden, reden, reden....
Natürlich ist ein Geständnis in der Verhandlung gut. Das erspart dem Gericht die Beweisaufnahme und wirkt strafmildernd. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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