Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Republik im Raster?!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Republik im Raster?!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 22:07    Titel: Republik im Raster?! Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,566847,00.html

Der Spiegel hat einen kritischen Bericht über die Fahndung per Handyortung bzw. Nutzung der Verbindungsdaten. Ist schon spannend wie vorhandene Daten genutz werden und wie sich langsam eine Umkehr der Beweislast einschleicht.
Wenn Daten da sind wachsen auch die Anwendungen und Begehrlichkeiten. Wer will eine Methode verhindern die Mörder finden hilft (oder auch nur Verdächtige)?
Irgendwie glaube ich nicht dass der Junkie wirklich der Täter war auf jeden Fall sind die Indizien (soweit öffentlich bekannt) und das Geständnis nicht glaubwürdig. Wenn ers nicht war, wird es so gut wie unmöglich für diesen Mann sein nicht verurteilt zu werden.

Sollten irgendwann Patientenakten zentral gespeichert sein, ist es nur ein winziger Schritt alle Leute die in den nächsten Tagen mit irgendwelchen Verletzungen zum Arzt gehen herauszufiltern und als Verdächtige einzustufen. Die kann man dann überwachen und vielleicht ist der Täter dabei?

Ich hätte da einen extrem wirkungsvollen Vorschlag um die Kriminalitätsrate auf nahe Null zu senken. Elektronische Fussfessel und Wohnraumüberwachung für alle zusätzlich wöchentliche Haussuchung. Wie gewünscht kann Wirtschaftkriminalität weiterhin stattfinden und Bestechungsaktionen bei Politikern sind immer noch möglich.

Die neue Welt wird spannend!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie umfangreich und unter welchen Bedingungen dürfen Ermittler auf den kriminalistischen Schatz der angefallenen Geodaten der Mobiltelefone zugreifen?

Ist das Orten von Handys gleich dem Abhören von Handys?
Ich meine, nein.
Es hat eine ganz andere Qualität.
Zur Zeit neige ich dazu - zur Zeit, das kann sich, triftige Argumente vorausgesetzt, durchaus ändern - das Orten von Handys für unbedenklich zu halten, sofern damit nicht die Überwachung des Aufenthaltes einer konkreten Person verbunden ist.
Wenn das Ziel der Ortung ist festzustellen, wer - ein Verbrechen vorausgesetzt - innerhalb eines bestimmten Zeitraumes von vielleicht ein, zwei Stunden auf - hier - einer Brücke war, so kann man keinem auch nur halbwegs vernünftigen Menschen unterstellen, dass gegen jede dieser Personen ein Tatverdacht besteht; kann ja nur einer gewesen sein, höchstens wenige Helfer, ne?
Damit ist auch keine Überwachung der Bewegung verbunden. Das würde zum einen eine längere Überwachung notwendig machen - und dann eben einer Einzelperson - zum anderen wäre das hier völlig uninteressant. Denn interessant ist nur, wer hatte aufgrund des Daseins an einem bestimmten Ort die Möglichkeit, die Tat zu begehen.
Dies sehe ich weit unterhalb eines Tatverdachtes.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist das Orten von Handys gleich dem Abhören von Handys?

nein, das ist es natürlich nicht. Wobei hier wohl nach der Standortbestimmung der handys eine Abhörung von damit Tatverdächtigten (und ihrer Angehörigen) passiert ist.

Zitat:
Denn interessant ist nur, wer hatte aufgrund des Daseins an einem bestimmten Ort die Möglichkeit, die Tat zu begehen.


Wenn ich mich allein schon verdächtig mache weil ich 2 Stunden um eine Straftat herum in 1,3 oder mehr km um einen Tatort herum gewesen bin dann muss man vor allem in grösseren Städten wöchendlich mit Überwachung und Befragung rechnen. Eine Täterermittlung ist dabei ziemlich zufällig weil es sogar Leute geben soll die entweder kein Handy haben oder es Zuhause lassen (*ups* meins ist grad seit 2 Tagen leer). Die zwei Kids die sich grade im Gebüsch etwas näher gekommen sind müssen allerdings mit vielen Fragen seitens ihrer Eltern rechnen Sehr glücklich

Ich bin wirkich zwiegespalten denn natürlich lassen sich mit solchen Methoden auch Zeugen oder Täter finden. Wenn ich aber automatisch in Verdacht gerate weil ich zufällig in Tatortnähe war, wir mir Angst und Bange. Da lass ih doch lieber mein Handy zuhause und verzichte auf die Segnungen moderner Technologie. Wobei vielleicht mache ich mich dadurch verdächtig?[/quote]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

@Abrazo: Du hast Recht, Standortdaten von Handys zu erfassen hat eine andere Qualitaet als Gespraeche zu ueberwachen. Sie ist um einiges schlimmer! Zur Zeit werden die Standortdaten aller(!) Handys fuer 6 Monate gespeichert. Es ist also kein groesseres Problem Bewegungsprofil, auch vieler Handys (ich sage jetzt nicht Personen) zu erstellen. Es koennen auch soziale Netze analysiert werden (wer telefoniert wie oft mit wem). Gespraeche kann man nicht gleichzeitig viele (>1000) auswerten, dazu fehlen noch die technischen Moeglichkeiten (zumindest in D).
@Oktavia: Handy zu Hause lassen ist eine ganz schlechte Idee, denn das macht sofort verdaechtig http://de.wikipedia.org/wiki/Andrej_Holm
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn ich aber automatisch in Verdacht gerate weil ich zufällig in Tatortnähe war,

Aber Oktavia, ich habe doch geschrieben, dass dadurch keiner automatisch in Verdacht gerät. Denn das wäre ein solcher Unsinn, dass man den nun wirklich keinem Fahnder zutrauen sollte. Das sind doch ausgebildete Leute und keine Blödköppe, die sich, statt mit der Fahndung nach einem Verbrecher, damit befassen, ihrer - möglichen - Neugier zu frönen und zu eruieren, was 1000 Leute privat so treiben. Wer seine Zeit damit verbringt, kann nicht nach einem bestimmten Täter fahnden, das geht einfach nicht.

Und niemand kann einen Menschen, der eine bestimmte Tat an einem bestimmten Ort begangen hat, damit überführen, dass er an dem Ort war, an dem sich 999 andere Leute auch aufhielten.

Der Aufenthalt an einem bestimmten Ort ist weiter nichts als eine reine Möglichkeit, eine einzige, und weder die alleinige noch die wichtigste.

Freilich können diese 1000 Leute als Zeugen in Frage kommen: ihr wart da, habt ihr vielleicht was gesehen, was uns weiter helfen könnte? Aber auch das begründet keineswegs einen Verdacht.

Richard, es ist auch kein praktisches Problem, fünf Leute zu Dir nach Hause zu schicken, um Deine Wohnung auf den Kopf zu stellen und zu durchsuchen.

Es ist ein rechtliches Problem: wer das will, muss vorher beim Richter einen Durchsuchungsbefehl beantragen. Und den kriegt er nicht, wenn er dafür keine wirklich triftigen Gründe vorlegt, die er dem Richter beweisen muss.

Wer Bewegungsprofile von Bürgern anlegt, ohne dazu vom Richter ermächtigt zu sein, kriegt eins aufs Dach.

Man kann nicht verhindern, dass vereinzelt mal jemand ein Recht missbraucht, das gilt für Fahnder genau so, wie für angebliche Künstler, die mit Berufung auf die Freiheit der Kunst einen Pornohandel betreiben oder angebliche Wissenschaftler, die mit Berufung auf die Freiheit der Wissenschaft die Auschwitzlüge verbreiten. Das gibt es, und man wird so etwas nie verhindern können, es sei denn - mit einem Überwachungsstaat, also mit genau dem, was wir keinesfalls wollen.

Was wir machen können ist, im Nachhinein seine Ergebnisse resp. Aussagen in den großen Mülleimer zu werfen (abgesehen von Maßnahmen gegen den Missbraucher).
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wer glaubt eigentlich noch, dass man von einem Richter keinen Durchsuchungsbefehl bekommt?
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/07/18/gbl-razzia-durchsuchungsbeschlusse-mangelhaft/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Wenn ich aber automatisch in Verdacht gerate weil ich zufällig in Tatortnähe war, wir mir Angst und Bange.


Das muß, wenn ich auf den Spiegel-Bericht verweisen darf, aber nicht unbedingt am Handy liegen.

Der Spiegel hat folgendes geschrieben::
Etwas milder verfahren die Kriminalbeamten mit einem 21-Jährigen, den Zeugen auf einem Phantombild wiedererkannt haben wollen


Da ist jemand durch Zeugenaussagen (die eigentlich ein nicht besonders zuverlässiges Beweismittel sind) in Verdacht geraten....

Der Spiegel hat folgendes geschrieben::
Das Bewegungsprofil seines Handys und die angerufenen Nummern werden überprüft - Fehlanzeige.


....und offenbar durch die Handy-Daten wieder dort heraus.

Wie die Sache für den 21jährigen ohne die Handy-Daten ausgegangen wäre, können wir nicht wissen, aber es ist mehr als einmal vorgekommen, daß Unschuldige auf Grund von Zeugenaussagen verurteilt wurden.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer glaubt eigentlich noch, dass man von einem Richter keinen Durchsuchungsbefehl bekommt?
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/07/18/gbl-razzia-durchsuchungsbeschlusse-mangelhaft/


Möge niemand sich der Illusion hingeben, irgend eine Gruppe von Menschen sei unfehlbar.
Polizisten sind im allgemeinen zuverlässige Leute.
Aber ab und an mal ist auch ein Bankräuber dabei; alles schon vorgekommen.
Wenn ich mich recht erinnere, ist auch ein Staatsanwalt schon mal vom Strafgericht verurteilt worden, vom Volksgerichtshof zu Nazizeiten ganz zu schweigen.
Entscheidend für einen Rechtsstaat ist nicht, dass er solche Fehler von vorn herein verhindern kann - dann wäre er kein Rechtsstaat, sondern ein Überwachungsstaat - sondern, dass er seinen Bürgern die Möglichkeit gibt, gegen solche Fehler vorzugehen.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Wenn ich mich recht erinnere, ist auch ein Staatsanwalt schon mal vom Strafgericht verurteilt worden, vom Volksgerichtshof zu Nazizeiten ganz zu schweigen.


Ja, eine Verurteilung gab es auch diesbezüglich.

"Bis auf Oberreichsanwalt Ernst Lautz, der 1947 im Nürnberger Juristenprozess von einem amerikanischen Militärgericht zu zehn Jahre Zuchthaus verurteilt wurde, wurde ... keiner der etwa 570 Richter und Staatsanwälte (des Volksgerichtshofs) gerichtlich zur Rechenschaft gezogen." --> http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgerichtshof
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Missverständnis:
Es ging mir nicht darum, dass sie verurteilt wurden (vgl Filbinger), sondern darum, dass sie nachweisbar nicht unfehlbar waren (um das mal so harmlos neutral auszudrücken).
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bis zu 10.000 Menschen geraten in diese Fahndung, ein Dutzend von ihnen werden zu Beschuldigten erklärt und ihre Gespräche abgehört. Die meisten sind unbeteiligte junge Leute, denn Zeugen haben angegeben, sie hätten an jenem Abend mehrere Jugendliche auf der Brücke gesehen.
Aus Spiegel online

Also, 10.00 Menschen sind in die Handylokalisierung gekommen und 12(?) davon wurden zu Beschuldigten weil sie in der nähe des Tatortes telefoniert haben. Daraufhin wurden die Beschuldigten auch überwacht.
Der Vater eines durch Ortung und Zeugenaussagen zum Beschuldigten gewordenen Jugendlichen wurde bei der Arbeit abgehört. Haben die Beamten etwa erwartet, dass der Vater mit Kunden über Mordaktionen seines Sohnes spricht? Der Arbeitgeber wird darüber bestimmt nicht besonders erfreut gewesen sein. Kündigungsgrund?

Übrigens, vielen Richtern im 3. Reich war wenig vorzuwerfen, sie haben sich an geltendes Recht gehalten und es mal so und mal so ausgelegt...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.