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Waldorfschule Baden-Württemberg, 12. Klasse schreibt eine schriftliche Klausur. Der Lehrer teilt die Klausurbögen mit 5 Fragen aus. Nach dem Austeilen teilt er den Schülern mündlich mit, dass zur 2. Frage noch eine weitere Frage gehört. Eine Schülerin hört diese Frage nicht.
Der Lehrer gibt die korrigierten Klausuren zurück. Besagte Schülerin hat alles richtig und vollständig beantwortet und würde eigentlich 15 Punkte bekommen. Da sie aber die nachträglich gestellte Frage nicht gehört hatte, hat sie nicht alles beantwortet und nun nur 13 Punkte.
Dieser Umstand ist besonders wichtig für die Schülerin, da die Note dieser Klausur für das Abitur zählen wird.
Der Lehrer weigert sich, ihr 15 Punkte zu geben. Hätte er sich vergewissern müssen, ob alle Schüler die nachgeschobene Frage gehört haben? Oder ist das von vornherein nicht gültig?
Waldorfschulen sind staatlich anerkannte Ersatzschulen (keine Privatschulen!). Gelten für diese Schulen die gleichen Regelungen für Klausuren und Klassenarbeiten wie an staatlichen Schulen? Ich meine in diesem Fall ja, da es hier um eine Klausur geht die für das Abitur zählt. Und das ist ja dasselbe wie an den staatlichen Schulen. Oder?
Waldorfschule Baden-Württemberg, 12. Klasse schreibt eine schriftliche Klausur. Der Lehrer teilt die Klausurbögen mit 5 Fragen aus. Nach dem Austeilen teilt er den Schülern mündlich mit, dass zur 2. Frage noch eine weitere Frage gehört. Eine Schülerin hört diese Frage nicht.
Der Lehrer gibt die korrigierten Klausuren zurück. Besagte Schülerin hat alles richtig und vollständig beantwortet und würde eigentlich 15 Punkte bekommen. Da sie aber die nachträglich gestellte Frage nicht gehört hatte, hat sie nicht alles beantwortet und nun nur 13 Punkte.
Dieser Umstand ist besonders wichtig für die Schülerin, da die Note dieser Klausur für das Abitur zählen wird.
Der Lehrer weigert sich, ihr 15 Punkte zu geben. Hätte er sich vergewissern müssen, ob alle Schüler die nachgeschobene Frage gehört haben? Oder ist das von vornherein nicht gültig?
Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Und es macht auch einen Unterschied, ob es sich um Mathe handelt (eher unzulässig) oder z. B. um Englisch, wo "listening test" oder "comprehension" laut Lehrplan/Prüfungsordnung o. ä. Pflicht sind.
Zitat:
Waldorfschulen sind staatlich anerkannte Ersatzschulen (keine Privatschulen!).
Das kommt mir höchst unglaubwürdig vor. Ich bezweifle doch sehr, dass es Ersatzschulen in öffentlicher Trägerschaft gibt. Waldorfschulen sind meines Wissens keine öffentlichen Schulen.
Zitat:
Gelten für diese Schulen die gleichen Regelungen für Klausuren und Klassenarbeiten wie an staatlichen Schulen? Ich meine in diesem Fall ja, da es hier um eine Klausur geht die für das Abitur zählt.
Normalerweise ja, aber nicht zwingend. Sonderregelungen muss eine Privatschule sich vom zuständigen Ministerium genehmigen lassen.
Zitat:
Und das ist ja dasselbe wie an den staatlichen Schulen. Oder?
Kommt drauf an, was die Schule sich hat genehmigen lassen. Ich kenne jemanden, der an einer Privatschule im einen Bundesland (NRW) nach dem Schulgesetz eines anderen Bundeslandes (RLP) sein Abitur gemacht hat. (drei Leistungskuse statt zwei u. s. w.) _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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