Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fehltage Wechselzeugnis Ba-Wü
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fehltage Wechselzeugnis Ba-Wü

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Chrisb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 14:01    Titel: Fehltage Wechselzeugnis Ba-Wü Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich bin in der 10. Klasse eines Gymnasiums in Baden-Württemberg.
Nach diesem Schuljahr möchte ich auf ein Technisches Gymnasium wechseln.
Das heißt das diesjährige Zeugnis ist für mich ein Wechsel/Abschlusszeugnis.

Leider hab ich einige Fehltage, welche mein Klassenlehrer mir nun in mein Zeugnis schreiben möchte.
Wie sieht hier die Rechtslage aus, dürfen Fehltage/stunden in ein Wechselzeugnis geschrieben werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Christoph
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christoph,

das Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach 11 ist zwar dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichgestellt, d.h. man darf damit alle entsprechenden Ausbildungen aufnehmen, aber es ist eben kein Abschlusszeugnis, kein Nachweis einer abgeschlossenen Schulausbildung.

Ob der Schüler nach der Versetzung die Schule wechselt oder nicht, hat keine Auswirkung auf das Versetzungszeugnis. Juristisch gesehen gibt es so etwas wie ein "Wechselzeugnis" nicht.

Es gibt also keinen Anspruch auf das Weglassen der Fehlstunden wie bei Abschlusszeugnissen, man kann nur versuchen, beim Klassenlehrer und beim Schulleiter darum zu bitten.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chrisb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt,
danke für die schnelle Antwort.

In diesem Link(Verordnung des Kultusministeriums oder so):
http://www.vd-bw.de/webvdbw/rechtsdienst.nsf/weblink/6631-21_02.n_1.2.6.6
heißt es:
(4)Unter Bemerkungen können Aussagen zu häufigen Fehlzeiten gemacht werden.
Dies gilt nicht für Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnisse.

Ich dachte das Wechseln einer Schule zählt als Abgangszeugnis?
Oder bezieht sich das nur auf Schüler, welche nach dem 10. Schuljahr komplett von der Schule abgehen, das heißt eine Lehrer o.ä. beginnen?

Mit freundlichen Grüßen,
Christoph
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 13.07.08, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christoph,

hier gibts eine Definition von Abgangszeugnis aus Brandenburg. Streng juristisch gesehen ist ein Versetzungszeugnis m.E. auch bei Schulwechsel kein solches Abgangszeugnis. Rechtsanspruch auf Weglassen der Fehlzeiten gibts also nicht. Aber vielleicht lässt sich das Argument zumindest bei einer Bitte an den Schulleiter verwenden. Sprachlich gesehen ist es ja nicht so eindeutig.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chrisb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.07.08, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt,
danke für die Antwort.
Mein Klassenlehrer setzt sich netterweise dafür ein das die Fehltage nicht in meinem Zeugnis stehen.
Die Paragraphenkeule hatte ich nur für den Notfall befragt.
Gruß,
Chris
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.