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Verfasst am: 12.07.08, 19:39 Titel: Nacharbeit in der Förderschule (Bayern?) -- Wann ankündigen?
Ein Junge (6. Klasse Förderschule - Bayern) "vergisst" mehrfach Hausaufgaben.
Der Lehrer hat eine klare Vorgehensweise bei soclchen "Vergehen", die sowohl Eltern als auch Schülern bekannt sind und eigentlich nicht in Frage gestellt werden.
Nur eine Frage bleibt offen:
Wie lange vorher muss den Eltern der Nacharbeitstermin mitgeteilt werden?
Muss derTermin auch mitgeteilt werden, wenn der Junge eigentlich Unterricht hätte und dieser aber aus diversen Gründen schon mal eher endet?
(z.B. Schüler haben normalerweise 6 Stunden, letzte Stunde fällt aus, weil Lehrer krank und keine Vertretung möglich)
Oder kann man den Jungen einfach "normal" dalassen ohne Mitteilung?
Verfasst am: 14.07.08, 23:23 Titel: Re: Nacharbeit in der Förderschule (Bayern?) -- Wann ankündi
lisa63 hat folgendes geschrieben::
Ein Junge (6. Klasse Förderschule - Bayern) "vergisst" mehrfach Hausaufgaben.
Der Lehrer hat eine klare Vorgehensweise bei soclchen "Vergehen", die sowohl Eltern als auch Schülern bekannt sind und eigentlich nicht in Frage gestellt werden.
Nur eine Frage bleibt offen:
Wie lange vorher muss den Eltern der Nacharbeitstermin mitgeteilt werden?
So rechtzeitig, dass die Eltern einem solchen Termin auch mal widersprechen können, falls nötig "Der Bub hat an dem Nachmittag aber einen seit 8 Wochen feststehenden Augenarzttermin!"
Zitat:
Muss derTermin auch mitgeteilt werden, wenn der Junge eigentlich Unterricht hätte und dieser aber aus diversen Gründen schon mal eher endet?
Kommt drauf an, was "eigentlich" heißt. Wenn z. B. "alle" Religion haben, nur die Ethik-Schüler nicht, dann rechnen die Eltern mit einem "frühen" Ethik-Schüler - und rufen u. U. die Polizei, wenn das Kind nicht pünktlich auf der Matte steht.
Zitat:
(z.B. Schüler haben normalerweise 6 Stunden, letzte Stunde fällt aus, weil Lehrer krank und keine Vertretung möglich)
Oder kann man den Jungen einfach "normal" dalassen ohne Mitteilung?
Normalerweise kann man den Jungen dann dabehalten - falls er aber (per handy oder sonstwie) zu Hause schon mitgeteilt hat, dass er früher kommt, dann eben nicht.
Sinn der Regelung ist doch, dass die Eltern a) planen können (siehe Augenarzt-Beispiel) und b) wissen wo das Kind sich aufhält. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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