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Registrierung bei Onlineservice - Rechtskräftig ???

 
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Foligowski
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.07.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 11:43    Titel: Registrierung bei Onlineservice - Rechtskräftig ??? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Damen und Herren,

ich habe mich vor kurzem leider auf der Internetseite [Webseite entfernt by Mod] angemeldet und dabei kurzerhand das Geschriebene überflogen. Zu meinem Leid.
Ich habe dabei allerdings keine Bestätigungsmail bekommen und somit die Seite wieder geschlossen.

Vor kurzer Zeit bekam ich eine Rechnung. Erst per Email und kurz darauf per Post.
Ich hab leider dadurch einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen für einen Service den ich nicht nutzen möchte !!!

Meine Frage ist, ob dieser Vertrag überhaupt rechtens ist, da selbst keine Bestätigungsmail bekommen habe und somit ja auch mein Rechner abgestürtzt sein könnte. Ich möchte aus diesem Vertrag natürlich irgendwie wieder raus.

Die Rechnung der Firma kam, wie nicht anders von einer Abzockerfirma erwartet, erst nach der gültigen 2 Wochen Frist für einen Rücktritt.

Gibt es Möglichkeiten sich aus diesem Vertrag zu lösen bzw. da keine Bestätigungsmail ankam eine möglichkeit darauf sich zu stützen ??? Wer hätte in dem Fall beweispflicht ?


Vielen Dank im voraus !

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 00:42    Titel: Re: Registrierung bei Onlineservice - Rechtskräftig ??? Antworten mit Zitat

Foligowski hat folgendes geschrieben::
Die Rechnung der Firma kam, wie nicht anders von einer Abzockerfirma erwartet, erst nach der gültigen 2 Wochen Frist für einen Rücktritt.
Wenn diese Widerrufsfrist gültig ist, dann gehört dieser Thread zum Verbraucherrecht. Die Frist dauert evtl. einen Monat und beginnt erst wenn der Verbraucher über sie in Textform belehrt wurde. Ist streitig, ob eine Belehrung erfolgt ist, dürfte die Beweislast beim Unternehmer liegen.

Versteckte Hinweise auf Kostenpflichtigkeit sind u.U. unwirksam.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 12.07.08, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte empfehlenswert sein, den Namen des Seitenbetreibers mal zu googeln. Wenn es ein bekannter Abzocker ist, dann sollte bereits irgendwo darüber berichtet werden.

Die bekannten Abzocker scheuen im Allgemeinen den Gang vor Gericht.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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