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Verfasst am: 16.06.08, 19:08 Titel: Müssen wir für die Ferienwohnung zahlen?
Hallo, gerade angemeldet und schon haben wir ein großes Problem...
Wir hatten eine Woche Urlaub über einen Internetanbieter ohne Reiserücktritt gebucht.
Eine Woche vorher wurde eine Mitreisende ernsthaft krank. Wir haben sofort bei dem Internetanbieter angerufen.
Dieser gab uns die Auskunft, dass bei einer Stornierung 85 % des Reisepreises fällig wären. Sollten wir aber den Urlaub verschieben, so wäre nichts fällig. Also haben wir natürlich verschoben.
Jetzt hat gerade der Internetanbieter angerufen und uns mitgeteilt, dass der Vermieter der Ferienwohnung direkt seinen Anwalt eingeschaltet hat und von uns den gesamten Betrag einfordert.
Es exestieren 4 Mails.... Bei der ersten beziehe ich mich auf das zuvor geführte Telefonat und teile den Zeitraum für die neue Reservierung mit, die zweite Mail ist die Reservierungsbestätigung des Internet-Anbieters. Bei der dritten Mail fragt der Internet-Anbieter auf welches Konto er die Gutschrift überweisen soll (HIntergrund vorher 6 Übernachtungen, jetzt nur noch 5 Übernachtungen) und erkundigt sich auch noch netterweise nach dem Gesundheitszustand der Mitreisenden, bei der letzten Mail teile ich dann meine Bankverbindung mit.
Nun sagt uns der heute der Internetanbieter, dass es sich bei der Mitarbeiterin neu im Job war und daher wohl nicht wirklich Ahnung hatte.
Hmm, aber ist das nun wirklich unsere Schuld?
Wenn wir gewusst hätten, dass wir nun doch den gesamten Betrag zahlen müssen, wäre ich entweder allein gefahren oder aber beispielsweise meine Eltern hätten die Reise wahrnehmen können.
Der Internet-Anbieter bezieht sich nun auf die AGB aus denen hervorgeht, dass man bei Nichtantritt zahlen muss.
Ich habe mich zwar selbst gewundert wie wahnsinng problemlos es war diese Reise zu verschieben. Andererseits erwarte ich auch, dass gut informierte Mitarbeiter dort sitzen.
Ich würde sagen die sache ist so komplex.
Anbieter, Mailverkehr, angeblich neuer Mitarbeiter, ohne Rechtsbeistand wird da wohl nicht viel rumkommen.
Für mich höhrt es sich aber nach einem Privaten Vermiter an der über eine Agentur vermietet, die Wohnung steht jetzt vermutlich in dieser Woche leer und der Vermiter vordert von der Agentur ersatz, und diese will Sie nun doch von Ihnen.
Der Reiseanbieter wurde durch die Mitarbeiterin m.E. wirksam vertreten. Aber wo das steht, fällt mir nicht ein. Individualvereinbarungen haben Vorrang vor AGB. Der Wohnungsvermieter dürfte nur Ansprüche gegen Reisenanbieter (Vertragspartner) haben, nicht gegen die Reisebuchenden. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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