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Verfasst am: 24.07.08, 11:23 Titel: Re: Wann ist es Angstwerbung ? Beispiele hierzu ?
BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Meines Erachtens ist jede Werbung unlauter, die den Umworbenen dazu zwingt, seine Aufmerksamkeit auf die werbewirksamen Inhalten lenken zu müssen, bevor er die Entscheidung treffen kann, ob er sich dieser Werbewirkung aussetzen möchte.
---> Jeder Brief ohne Hinweis auf darin (auch) enthaltene Werbung ( reine Werbepost, Rechnungen, Informations-Broschüren, ....) wäre dann wettbewerbsrechtlich unzulässig, wegen der "Aufmerksamkeitserzwingung", die es unmöglich macht, sich werbewirksamen Inhalten nicht erst aussetzen zu müssen, die man nicht auf sich wirken lassen möchte.
mbG
Wenn dem so ist, dann müßte jedes Kuvert das Werbung enthält auch mit einer Art Warnhinweis "WERBUNG" versehen sein, damit es also nicht zu einer solchen Aufmerksamkeitserzwingung kommen kann. Allerdings müßte dann - sofern man konsequent ist - auch jedem Werbe-Block im Fernsehen eine Warnmeldung vorausgehen. Quasi: "ACHTUNG, in 10 Sekunden beginnt ein WERBEBLOCK." Und wie sieht es dann mit Zeitungswerbung aus. Müßte dann nicht auch auf Seite 7 ein Warnhinweis stehen, daß auf Seite 8 Werbe-Inserate stehen. Quasi Umblättern nur auf eigene Gefahr.
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
Verfasst am: 08.08.08, 08:06 Titel:
....auch jedem Werbe-Block im Fernsehen eine Warnmeldung vorausgehen...
bezahl ich durch die GEZ
...Und wie sieht es dann mit Zeitungswerbung aus...
bezahl ich durch Abo oder am Kiosk.
Ich persönlich mag diese Brieflastenwerbung überhaupt nicht, wehre mich aber gelegentlich aktiv mit meinen Mitteln dagegen. _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
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