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Hallo,
der Begriff Cross Border Leasing (CBL) ging vor einigen Jahren durch die Presse, weil mit diesem Verfahren monetäre Vorteile erlangt werden sollten, ohne Risiko.
Zwischenzeitlich wurde offensichtlich diese Steuerlücke geschlossen, gleichwohl ggf. die bestehenden Verträge fortbestehen.
Diesbezüglich sind folgende Fragen entstanden:
- kann man einen hochwertigen Gegenstand verleihen und wiederzurückleihen und wie verhält es sich mit dem eigentlich in Ansatz zu bringenden Steueranteil (z.B. Mehrwertsteuer). Oder muß zuvor der Gegenstand / Bauwerk etc. rechtlich als Eigentum des letzten Verleihers angesehen werden
- Im Inhalt haben die CBL - Verträge eine Verschwiegenheitsklausel, so daß z.B. Kommunen, die im Rahmen eines CBL - Verfahrens Einrichtungen releasten, ihren Bürgern selbst die Vertragspartner nicht benenen wollen, obwohl dies m.E. eigentlich unter anzeigepflichtige Beteiligungen fallen müsste.
- dürfen deutsche Kommunen Rechtsverhältnisse eingehen mit Gerichtsstandorten außerhalb der zuständigen kommunalrechtlichen Grenzen
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