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kann man einen nicht rechtsfähigen Verein (n.e.V.) in einen e.V. umwandeln, und wenn ja wie? Oder muß der e.V. als eigenständiger Verein neu gegründet werden? _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
Hi
natürlich geht das - wenn ein entsprechender Beschluss der MV vorliegt.
Die Voraussetzungen sind die gleichen, wie bei der Neugründung.
Der Rechtspfleger des zuständigen Gerichts hilft (hier zumindest) gerne bei den notwendigen Formulierungen.
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