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Anwalt gesucht, der gegen seinen Kollegen streitet!
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Jürgen Weih
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.07.08, 17:37    Titel: Anwalt gesucht, der gegen seinen Kollegen streitet! Antworten mit Zitat

In einer Straßenverkehrs-Sache hat der Anwalt die Weisung seines Mandanten nicht
befolgt. Dadurch ist dem Mandanten ein nachgewiesener Schaden entstanden.

Gesucht wird: ein Anwalt, der gegen seinen Kollegen vorgeht ohne vom "Pfad der Tugend" abzuweichen.

Wer kann Hinweise geben, wie ein solcher Anwalt zu findnen ist?

Bringt es Vorteile, einen Anwalt aus einem anderen Kammerbezirk zu nehmen?
Unter welchem Fachgebiet ist der gesuchte Anwalt einzuordnen?
Sollte man eine "Anfrage" bei mehreren Anwälten starten mit der Frage:
Würden Sie gegen einen Ihrer Kollegen streiten?

Ich möchte darauf hinweisen das es hier ausschließlich um den Weg, die Vorgehensweise und Art zur Findung, eines / des geeignetesten Anwalt
geht und nicht um eine Rechtsberatung.

Wie ist die Rechtslage?

Für alle Hinweise im voraus besten Dank.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 15.07.08, 17:51    Titel: Re: Anwalt gesucht, der gegen seinen Kollegen streitet! Antworten mit Zitat

Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::

Wer kann Hinweise geben, wie ein solcher Anwalt zu findnen ist?


Mir fallen spontan ein:
Gelbe Seite
Google

Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::

Unter welchem Fachgebiet ist der gesuchte Anwalt einzuordnen?


Ich würde vermuten: Verkehrsrecht und Anwaltsrecht.

Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::

Sollte man eine "Anfrage" bei mehreren Anwälten starten mit der Frage:
Würden Sie gegen einen Ihrer Kollegen streiten?


Kann man machen.
_________________
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Jürgen Weih
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Also auf die "gelben Seiten" wäre ich wirklich nicht gekommen.
Nach "Vermutungen" hatte ich nicht gefragt!
Das man eine "Anfrage" machen kann war mir schon bekannt.

Anscheinend fehlt es dem Autor an der nötigen Sensibilität um
das Problem zu erkennen.

Ich bediene mich des Forums nicht, weil nichts gescheites im Fernsehen ist.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 12:43    Titel: Re: Anwalt gesucht, der gegen seinen Kollegen streitet! Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::

Wer kann Hinweise geben, wie ein solcher Anwalt zu findnen ist?


Mir fallen spontan ein:
Gelbe Seite
Google


Telefonauskunft, Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammern oder Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis könnten auch zum Anwalt führen.

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::

Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::

Unter welchem Fachgebiet ist der gesuchte Anwalt einzuordnen?


Ich würde vermuten: Verkehrsrecht und Anwaltsrecht.


Nachdem "Anwaltsrecht" sehr selten bis nie als Kategorie in den Verzeichnissen auftaucht, würde ich Verkehrsrecht oder allgemeines Zivilrecht nehmen. Verkehrsrecht, da der Anwalt ja den ursprünglichen Fall auf Fehler und Erfolgsaussichten prüfen muss und daher in der Materie fit sein sollte, allgemeines Zivilrecht, weil es sich um Mängel aus einem Dienstleistungsvertrag handelt.

Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::

Bringt es Vorteile, einen Anwalt aus einem anderen Kammerbezirk zu nehmen?


Noe... solange die Kollegen nicht gemeinsam golfen. Mir als Neu-Ulmer wäre es völlig wurscht, ob ich gegen einen Münchner Kollegen vorgehe oder gegen einen Stuttgarter...

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::
t;]
Sollte man eine "Anfrage" bei mehreren Anwälten starten mit der Frage:
Würden Sie gegen einen Ihrer Kollegen streiten?


Kann man machen.


Schaden tut es nicht. Es soll Kollegen geben, die machen so etwas ungern. Wenn man schon am Telefon sagt, um was für eine Sache es sich handelt, spart man sich vielleicht ein oder zwei unnötige Termine.


Mit sensiblen Grüßen


Milo
_________________
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nur so aus der Erfahrung heraus:

ich habe mal für eine Angehörige einen Anwalt gesucht, der sie bei einer Kündigungsschutzklage vertreten sollte. Der damailge AG war Anwalt im Raum SIG. Dieser Umstand führte dazu, dass ich schon am Telefon von mehreren Anwälten die Auskunft bekam, neee, das mach ich nicht, so unter Kollegen, das gehört sich nicht.
Die Sache hat dann nach längeren Suchen auf anonyme Vermittlung eines Anwaltes aus unserem Ort, der offen nichts machen wollte/konnte, aber zumindest anfänglich beratend zur Seite stand, ein Anwalt aus RV übernommen und auch absolut überzeugend zu Ende geführt.

Vielleicht gibt es ja doch so ebbes wie Standesdünkel oder Kameradschaft, das Beispiel mit der Krähe und so bringe ich jetzt hier bewußt nicht, da dies ja dann schlußendlich widerlegt worden ist.
Vielleicht wollten auch nur die angerufenen Kollegen im Golf- oder Tennisclub ihren Partner nicht verlieren, ist doch auch nur menschlich.
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::
Also auf die "gelben Seiten" wäre ich wirklich nicht gekommen.
Nach "Vermutungen" hatte ich nicht gefragt!


Nein, du hast nach "Hinweisen" gefragt und solche hast du von mir bekommen.

Da durch vermutlich sensibel genug bist und demzufolge die Forenregeln zur Kenntnis genommen hast, wird es sich sicherlich nicht deiner Aufmerksamkeit entzogen haben, dass hier a) keine konkreten Rechtsfragen erörtert werden, b) keine Namen genannt werden und c) keine Werbung für bestimmte RAe gemacht wird. Also, was erwartest du?

Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::

Das man eine "Anfrage" machen kann war mir schon bekannt.


Na dann. Was soll der Leser auf deine Frage sonst antworten!? Man kann eine Anfrage so stellen, man kann's auch sein lassen. Da gibt's kein Richtig und kein Falsch. Was soll diese Anfrage denn deiner Meinung nach bewirken / auslösen? Spätestens, wenn man sich bespricht, wird ein Anwalt schon mitteilen, ob er Bedenken hat, gegen einen Kollegen vorzugehen. Natürlich kann man das auch als Einleitungssatz im Vorfeld und ggf. telefonisch klären.

Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::

Anscheinend fehlt es dem Autor an der nötigen Sensibilität um
das Problem zu erkennen.


Welchen Autor meinst du?

... und an der sittlichen Reife....Einen ähnlichen Satz fand ich übrigens mal unter ner Strafrechtsklausur.
Mr. Green

Darf ich fragen, ob du Lehrer bist?

Im Ernst: Wenn du schon so anmassend bist und meinst, über mich urteilen zu können, solltest du dich vielleicht zuvor Fragen, welche Antworten deine Fragen überhaupt zulassen. Die doch eher als gering zu bezeichnende Beteiligung an deiner Frage könnte vermuten lassen, dass sich tatsächlich nicht so viel zu den schwammigen Fragen schreiben lässt...

Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::

Ich bediene mich des Forums nicht, weil nichts gescheites im Fernsehen ist.


Ich hingegen handhabe das mal so mal so.
_________________
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

comander01 hat folgendes geschrieben::
Vielleicht gibt es ja doch so ebbes wie Standesdünkel oder Kameradschaft, das Beispiel mit der Krähe und so bringe ich jetzt hier bewußt nicht, da dies ja dann schlußendlich widerlegt worden ist.
Vielleicht wollten auch nur die angerufenen Kollegen im Golf- oder Tennisclub ihren Partner nicht verlieren, ist doch auch nur menschlich.


Ein sachlicheres Motiv kann man sich auch noch vorstellen: Selbstschutz.
Auch wenn ich nicht alle solche Fälle über einen Kamm scheren will, gibt es doch genügend Mandanten, die grundsätzlich Fehler ihres RA unterstellen, wenn ein Fall verloren geht.
Wer dann als RA 2 einen Schadensersatzprozeß gegen RA 1 annimmt, muß durchaus damit rechnen, bei einem immer möglichen Unterliegen dann wiederum mit Hilfe von RA 3 durch seinen eigenen Mandanten ebenfalls verklagt zu werden, weil dieser schon wieder Anwaltsfehler sieht (oder einfach nur unterstellt, man habe sich gegen einen "Kollegen" nicht so richtig angestrengt).
Ergo: die Wahrscheinlichkeit, sich mit einem Prozeß gegen einen Kollegen unnötigen Ärger einzuhandeln, ist statistisch gesehen durchaus höher als im normalen Berufsalltag.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

M.A.S. hat folgendes geschrieben::
Ergo: die Wahrscheinlichkeit, sich mit einem Prozeß gegen einen Kollegen unnötigen Ärger einzuhandeln, ist statistisch gesehen durchaus höher als im normalen Berufsalltag.

Sehe ich nicht so. Ich mache ja regelmäßig Haftungsrecht, und entweder ich sage dem Mandanten gleich, er hat keine Chance, oder ich treffe auf zumeist sehr verständnisvolle Kollegen, die mitunter die Klage gleich im schriftlichen Vorverfahren anerkennen. Die Sensibilität für eigene Fehler des RA ist nämlich meist da, man muß sie nur erst wecken... Winken

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

@Michael A. Schaffrath
Zitat:
Ein sachlicheres Motiv kann man sich auch noch vorstellen: Selbstschutz.

Nun, ich dachte eigentlich schon, dass ich sachlich geblieben bin.. Verlegen
Ich wollte das Ganze auch nicht moralisch bewerten, ich wollte nur eine Erfahrung weitergeben.
Bei meinem Beispiel kann ich mir durchaus vorstellen, dass die gekündigte RA-Fachangestellte Einsicht in Akten und Unterlagen hatte, die eben auch jene angefragten Anwälte betrafen und somit gewisse Interessenskonflikte entstanden sind.
Menschlich kann ich es durchaus nachvollziehen, dass ein Anwalt nicht direkt gegen seinen Duzkollegen von nebenan vorgehen möchte.
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Jürgen Weih
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 14:23    Titel: Anwaltsrecht / Anwaltshaftung Antworten mit Zitat

Aus den Beiträgen entnehme ich, das die "FINDUNG" zum überwiegenden Teil eine
menschliche und erst an zweiter Stelle eine Frage des RECHTS ist.

Hinweise über das Standesdenken, Ansichten die das Ablehnen oder gar die Freude
an eiem slchen Rechtsstreit bewirken, halte ich für das bessere Verstehen einer
Absage bzw. Zusage für hilfreich.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

comander01 hat folgendes geschrieben::
Nun, ich dachte eigentlich schon, dass ich sachlich geblieben bin.. Verlegen


So war das auch nicht gemeint. Cool

Das Motiv "Standesdünkel" wäre (auch) aus Sicht des Anwalts ein unsachliches. Ich hätte auch kein Problem damit, im Haftungsprozeß gegen einen anderen Unternehmensberater diesem schlechte Beratung zu attestieren, wenn das denn zutrifft.


Edit: kaputtes Quoting gefixt.
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Zuletzt bearbeitet von Michael A. Schaffrath am 18.07.08, 10:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,

ich habe ja nicht wirklich viel Ahnung, aber ich würde erst mal mit der Anwaltskammer sprechen und mir dort einen Zuständigen geben lassen, der sich damit auskennt und mir auch Anwälte benennen kann in meiner
näheren Umgebung, die ein solches Mandat übernehmen können.

Gruß
Phönix
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir kaum vorstellen, daß die RAK eine Liste führt, welche ihrer Mitglieder gegen andere Mitglieder prozessieren würden und welche nicht...
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kurzes Statement von mir:

Nun, ich folgte einfach " meiner Logik".
Die Kammer ist "eigentlich" dafür da und ist eine Kontrollinstanz für anwaltliche Arbeit.

Verfehlungen können dort angezeigt werden. (Anwälte machen eben auch Fehler und da sie große Verantwortung tragen, können dabei entstehende Schäden für die Mandantschaft sehr schnell in den mehrstelligen Bereich laufen).

Und wenn die Kammer also dafür zuständig ist, Schäden durch anwaltliche HIlfe abzuwenden oder zu ahnden, dann darf sie einen auch nicht hängen lassen, wenn man mit Rechtsmitteln gegen einen "Rechtsvertreter" vorgehen muß, weil dieser nicht ordentlich gearbeitet hat.

Was ist falsch an "meiner Logik" ? Mit den Augen rollen
(Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Schließlich lerne ich dadurch dazu)

Gruß
Phönix
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hier möge folgendes als Beispiel dienen.

Aufgaben der RAK
Siehe vor allem drittletzter Absatz.
Und darum handelt es sich im vorliegenden Fall.

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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