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Ein Handelsunternehmen kauft bei seinen Lieferanten Handelsware. Diese Lieferanten sind teils Hersteller, teils Händler.
Das Unternehmen hat eine eigene Transportversicherung und lehnt deshalb die Bezahlung einer derartigen Versicherung seitens des durchführenden Spediteurs ab.
Aus diesem Grund ist auf allen schriftlichen Bestellungen, die grundsätzlich per Fax zum Lieferanten (also nicht zumTransportunternehmen) geschickt werden, zu lesen:
ACHTUNG:
Verbots-/Verzichtserklärung zur Transportversicherung
(gem. Ziffer 21.2 ADSp 2003)
Ein Handelsunternehmen kauft bei seinen Lieferanten Handelsware. Diese Lieferanten sind teils Hersteller, teils Händler.
Das Unternehmen hat eine eigene Transportversicherung und lehnt deshalb die Bezahlung einer derartigen Versicherung seitens des durchführenden Spediteurs ab.
Aus diesem Grund ist auf allen schriftlichen Bestellungen, die grundsätzlich per Fax zum Lieferanten (also nicht zumTransportunternehmen) geschickt werden, zu lesen:
ACHTUNG:
Verbots-/Verzichtserklärung zur Transportversicherung
(gem. Ziffer 21.2 ADSp 2003)
Ist das
korrekt?
ausreichend?
Ich gehe mal davon aus, dass die Lieferung ab Werk erfolgen soll. Wer schliesst denn den Speditionsvertrag ab? Wenn das der Lieferant erledigt, ist er imho an die Weisung des Käufers gebunden. Ihr Text ist da schon unmissverständlich _________________ mfg
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