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Verfasst am: 16.07.08, 17:49 Titel: Prozesskostenhilfe und Beratung für Österreich
Hallo,
kann man, wenn man in Deutschland seinen ersten Wohnsitz hat und in Österreich einen zweiten Wohnsitz hatte Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Deutschland beantragen? Es geht um ein zivilrechtliches Problem welchen in Österreich passiert ist.
ich möchte den Thread jetzt noch mal etwas ergänzen.
A war beim Amtsgericht und hat einen Beratungsschein bekommen. Damit hat er sich an einen deutschen Anwalt für österreichisches Recht gewandt. (Schadensfall war ja in Österreich)
Dieser Anwalt sagt nun, er schaut sich die Sache mal an. Er wird versuchen die Forderung durchzusetzen.
Er sagt aber auch, wenn er die Forderung durchsetzt, also Geld fließt wäre ich nicht mehr "arm" und müsste ihn auch aus eigener Tasche bezahlen.
1. Ist das so?
2. Ab welche Summe müsste ich ihn denn selbst bezahlen?
3. Zählt eine Schadenersatzzahlung direkt zu meinem Vermögen?
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