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Prozesskostenhilfe und Beratung für Österreich

 
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Henge
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 17:49    Titel: Prozesskostenhilfe und Beratung für Österreich Antworten mit Zitat

Hallo,

kann man, wenn man in Deutschland seinen ersten Wohnsitz hat und in Österreich einen zweiten Wohnsitz hatte Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Deutschland beantragen? Es geht um ein zivilrechtliches Problem welchen in Österreich passiert ist.
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Henge
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte den Thread jetzt noch mal etwas ergänzen.

A war beim Amtsgericht und hat einen Beratungsschein bekommen. Damit hat er sich an einen deutschen Anwalt für österreichisches Recht gewandt. (Schadensfall war ja in Österreich)
Dieser Anwalt sagt nun, er schaut sich die Sache mal an. Er wird versuchen die Forderung durchzusetzen.
Er sagt aber auch, wenn er die Forderung durchsetzt, also Geld fließt wäre ich nicht mehr "arm" und müsste ihn auch aus eigener Tasche bezahlen.

1. Ist das so?
2. Ab welche Summe müsste ich ihn denn selbst bezahlen?
3. Zählt eine Schadenersatzzahlung direkt zu meinem Vermögen?


Vielen Dank für eure Hilfe
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Zivilproßrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Henge
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, sorry für die falsche Forenwahl.
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