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Fristen

 
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F7
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 18:50    Titel: Fristen Antworten mit Zitat

Hallo,


muss das Gericht irgendwelche Fristen beachten, wenn es darum geht einen Verhandlungs/Haupttermin zu bestimmen?

Wären folgende Fristen zu akzeptieren?

am 01.08 geht dem Gericht die Klageerwiderung zu.

am 05.08 bestimmt das Gericht als Termin den 16.08

dem Beklagten geht der Brief am 07.08 zu.


Wenn das nicht geht wie kann man dagegen vorgehen? Idee
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UHU-1
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ladungsfristen betragen gem. § 217 ZPO

- in Anwaltsprozessen mind. 1 Woche
- in anderen Prozessen mid. 3 Tage
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Fazit:

Wenn die Gerichte langsam arbeiten, wird gejammert.
Wenn die Gerichte schnell arbeiten, auch.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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F7
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Was kann man eigentlich machen, wenn man zu diesem Termin wegreisen möchte.

Urlaub 1 Monat...

Kann der Termin verlegt werden?


Zuletzt bearbeitet von F7 am 21.08.08, 20:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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UHU-1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Fragen kostet nix!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

UHU-1 hat folgendes geschrieben::
Fragen kostet nix!

Nicht nur das - das Gericht muss den Termin, da er im August ist, auf Antrag zwingend verlegen.

Wer den Grund (mit §§) hierfür als erster postet, bekommt einen Sonderpreis!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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UHU-1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 21.08.08, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
UHU-1 hat folgendes geschrieben::
Fragen kostet nix!

Nicht nur das - das Gericht muss den Termin, da er im August ist, auf Antrag zwingend verlegen.

Wer den Grund (mit §§) hierfür als erster postet, bekommt einen Sonderpreis!


Da sich niemand gemeldet hat und F7 auf eine Antwort wartet: § 227 Abs. 3 ZPO jedoch mit Ausnahmen!!!!!
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

@Vormundschaftsrichter: Du glaubst gar nicht, wie viele Anwälte immer noch nicht wissen, daß es die §§ 199 - 202 GVG nicht mehr gibt.....
_________________
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