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recht.de :: Thema anzeigen - Fristen
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F7 noch neu hier Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 4
Verfasst am: 20.08.08, 18:50 Titel: Fristen
Hallo,
muss das Gericht irgendwelche Fristen beachten, wenn es darum geht einen Verhandlungs/Haupttermin zu bestimmen?
Wären folgende Fristen zu akzeptieren?
am 01.08 geht dem Gericht die Klageerwiderung zu.
am 05.08 bestimmt das Gericht als Termin den 16.08
dem Beklagten geht der Brief am 07.08 zu.
Wenn das nicht geht wie kann man dagegen vorgehen?
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UHU-1 FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 20.08.08, 19:33 Titel:
Die Ladungsfristen betragen gem. § 217 ZPO
- in Anwaltsprozessen mind. 1 Woche
- in anderen Prozessen mid. 3 Tage
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
Verfasst am: 21.08.08, 12:28 Titel:
Fazit:
Wenn die Gerichte langsam arbeiten, wird gejammert.
Wenn die Gerichte schnell arbeiten, auch. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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F7 noch neu hier Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 4
Verfasst am: 21.08.08, 20:25 Titel:
Was kann man eigentlich machen, wenn man zu diesem Termin wegreisen möchte.
Urlaub 1 Monat...
Kann der Termin verlegt werden? Zuletzt bearbeitet von F7 am 21.08.08, 20:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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UHU-1 FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 21.08.08, 21:04 Titel:
Fragen kostet nix!
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
Verfasst am: 21.08.08, 21:31 Titel:
UHU-1 hat folgendes geschrieben:: Fragen kostet nix!
Nicht nur das - das Gericht muss den Termin, da er im August ist, auf Antrag zwingend verlegen.
Wer den Grund (mit §§) hierfür als erster postet, bekommt einen Sonderpreis! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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UHU-1 FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 21.08.08, 22:50 Titel:
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: UHU-1 hat folgendes geschrieben:: Fragen kostet nix!
Nicht nur das - das Gericht muss den Termin, da er im August ist, auf Antrag zwingend verlegen.
Wer den Grund (mit §§) hierfür als erster postet, bekommt einen Sonderpreis!
Da sich niemand gemeldet hat und F7 auf eine Antwort wartet: § 227 Abs. 3 ZPO jedoch mit Ausnahmen!!!!!
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
Verfasst am: 22.08.08, 07:09 Titel:
@Vormundschaftsrichter: Du glaubst gar nicht, wie viele Anwälte immer noch nicht wissen, daß es die §§ 199 - 202 GVG nicht mehr gibt..... _________________Karma statt Punkte!
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