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nehmen wir man an, A wurde in einem Studentenwohnheim von der Heimleitung angeordnet das Zimmer ausgeräumt, wärend A nicht da war. Die Sachen wurden entsorgt.
A hat dafür Schadenersatz gefordert. Die Heimleitung will von der Forderung ca. 10% zahlen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass A diese außergerichtliche Zahlung erst einmal annimmt, dann aber trotzdem eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen lässt?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.08.08, 10:22 Titel:
Er könnte die Zahlung ja als Anzahlung annehmen. Andersherum wäre die Gegenseite schön blöd, wenn sie eine Zahlung anbietet, die nicht mit einer entsprechenden Regelung wie "damit sind alle Ansprüche abgegolten" versehen ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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nehmen wir man an, A wurde in einem Studentenwohnheim von der Heimleitung angeordnet das Zimmer ausgeräumt, wärend A nicht da war. Die Sachen wurden entsorgt.
A hat dafür Schadenersatz gefordert. Die Heimleitung will von der Forderung ca. 10% zahlen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass A diese außergerichtliche Zahlung erst einmal annimmt, dann aber trotzdem eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen lässt?
Vielen Dank
weshalb gab es diese räumung? mitrückstände? verstöße gegen hausordung? vorspiegelung falscher tatsachen beim einzug ins wohnheim? etc.
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