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gehen Sie zu einem Steuerberater und lassen Sie prüfen, ob für Sie das sog. "Steueramnestiegesetz" in Frage kommt. Einen Anwalt brauchen Sie erst, wenn tatsächlich ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Dies läßt sich u.U. aber vermeiden.
Durch die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und die Zahlung einer pauschalen Abgabe (ca. 25%, je nach Steuerart) können Sie u.U. eine Strafbefreiung erwirken. Das sollte aber noch in diesem Jahr geschehen, da sich nächstes Jahr die Konditionen verschlechtern, bzw. der Amnestiezeitraum am 31.03.2005 ausläuft.
Neben der strafbefreienden Erklärung kommt noch die (ebenfalls strafbefreiende) Selbstanzeige in Betracht. Hier müssen die tatsächlichen Steuern nachgezahlt werden, was aber u.U. günstiger sein kann.
Das gleiche gitl evtl. für die übrigen Hinterziehungen, die Sie angestiftet haben. Hier sollten Sie im Familienkreis ebenfalls das o..g. Vorgehen abstimmen. Sie laufen als Anstifter Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden und überdies für die hinterzogenen Steuern zu haften.
Keinesfalls sollten Sie ohne professionelle Hilfe agieren.
Steuer-Tiger, Kleinbürger hat folgendes geschrieben::
Was soll ich machen?
Meine Steuererklärungen der letzten Jahre sind falsch.
Aufgrund eines anderen Verfahrens in der Familie, an dem ich als Anstifter beteiligt bin, sollte ich meine Steuersachen in Ordnung bringen.
Sind die Steuererklärungen vorsätzlich falsch abgegeben worden, müssen diese nicht berichtigt werden. Um eine Bestrafung zu vermeiden, kommt aber eine strafbefreiende Steueranmeldung (mit z.B. nur 15% Einkommensteuer) oder eine strafbefreiende Selbstanzeige (es können dann mitunter Nachzahlungen von 80% fällig werden, aber auch weniger als 15%) in Betracht.
Sind die Erklärungen bloß leichtfertig oder gänzlich ohne Schuld falsch abgegeben worden, besteht eine Berichtigungspflicht.
Es handelt sich um Nachzahlungen für die letzten 5 Jahre in Höhe von ca. 25.000 Euro.
Wie wurden diese ermittelt?
Reicht ein Steuerberater? Oder sollte ich mich von Anfang an von einem Fachanwalt für Steuer(straf)recht beraten lassen?
Grds. würde ich den Stber vorziehen, jedenfalls, solange die Einleitung des Strafverfahrens nicht bekant ist.
Kann bei einer Selbstanzeige von Straffreiheit ausgegangen werden?
Wahrscheinlich (genau kann man es aber nicht sagen, weil man dafür die Akte kennen müßte; jedenfalls wäre Reue ein Strafmilderungsgrund oder gar Einstellungsgrund).
Werden im Fall einer Selbstanzeige mehr als die letzten 5 Jahre durch die Finanzbehörden durchleuchtet?
Anzunehmen, daß bis zu Beginn der 1990er-Jahre untersucht wird.
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