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GEZ und Todesfall

 
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 09:21    Titel: GEZ und Todesfall Antworten mit Zitat

Wie ist es eigentlich im Todesfall mit der GEZ.

Alte Person A stirbt und Verwandter V, der bei der GEZ ohnehin angemeldet ist, erbt.

Entfällt die Zahlungspflicht damit zum Zeitpunkt des Todesfalls und genügt eine Mitteilung an die GEZ, daß A verstorben ist?

Sind dabei Fristen zu beachten?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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dangermouse
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jemand stirbt dann endet automatisch der Vertrag.
Den Burschen eine Kopie der Sterbeurkunde dem Schreiben beifügen.
Fristen gibt es keine.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der GEZ waere ich mir da nicht so sicher, die will auch Vertraege mit nichtexistenten Personen abschliessen, bzw. Auskunft von diesen.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt. Man sollte also schon die Person A selbst mit beilegen.
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Hema
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 141

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 12:56    Titel: Re: GEZ und Todesfall Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Entfällt die Zahlungspflicht damit zum Zeitpunkt des Todesfalls und genügt eine Mitteilung an die GEZ, daß A verstorben ist?

Sind dabei Fristen zu beachten?
Aus eigener Erfahrung, Tantchen ist verstorben:
Die Zahlungspflicht endet, wenn bei der GEZ die Sterbeurkunde ein gegengen ist. aber 8-ung: Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet. Lastschrift bei Tante am 1.7., für 1/4 Jahr, Tod Tante 15.7., Meldung an GEZ 20.7., kein Geld zurück!
Zur Frist, je eher, je besser.
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Nadja
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Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Wobei sich bei mir ein Satz eingeprägt hat bezüglich der GEZ "rückwirkende Abmeldung nicht möglich". Wenn man den Todesfall erst 2 Monate später mitteilt, muss man trotzdem noch Beiträge entrichten (, falls das auch beim Todesfall gelten sollte). Den traue ich sowieso alles zu. Cool


Das kann durchaus sein, lt. GEZ ist eine Abmeldung nur dann möglich wenn Zitat GEZ "Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Rundfunkgeräte nicht mehr zum Empfang bereitgehalten werden, und dies der GEZ schriftlich mitgeteilt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die Gebühren zu zahlen."

Die Gebühren beziehen sich wohl ausschließlich auf den Empfang von Geräten. Wenn man diese nicht abmeldet, Pech gehabt.
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Nadja
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 13:16    Titel: Re: GEZ und Todesfall Antworten mit Zitat

@flipmow
Die Beiträge von Hema und mir haben sich überschnitten.


Hema hat folgendes geschrieben::
Aus eigener Erfahrung, Tantchen ist verstorben:
Die Zahlungspflicht endet, wenn bei der GEZ die Sterbeurkunde ein gegengen ist. aber 8-ung: Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet. Lastschrift bei Tante am 1.7., für 1/4 Jahr, Tod Tante 15.7., Meldung an GEZ 20.7., kein Geld zurück!
Zur Frist, je eher, je besser.

Das die Gebühr rückwirkend nicht erstattet wird, ok. Aber es findet ja eine Vorrauszahlung statt in diesem Fall. Wenn also am 1.7 für 3 Monate im vorraus bezahlt wurde, dann müssten 2 Monate zurückerstattet werden.
Vor allem kann man die Gebühren viertel/halbjährlich oder jährlich entrichten. Das würde ja bedeuten das jemand der jährlich im vorraus bezahlt gegenüber dem vierteljährlich-Zahler benachteiligt wäre, wenn es kein Geld zurück gäbe.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nadja hat folgendes geschrieben::

Das kann durchaus sein, lt. GEZ ist eine Abmeldung nur dann möglich wenn Zitat GEZ "Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Rundfunkgeräte nicht mehr zum Empfang bereitgehalten werden, und dies der GEZ schriftlich mitgeteilt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die Gebühren zu zahlen."

Die Gebühren beziehen sich wohl ausschließlich auf den Empfang von Geräten. Wenn man diese nicht abmeldet, Pech gehabt.


Naja, dieser Passus war auch der Grund für meine Anfrage.

A ist ja nun tot, V der Erbe. Er nimmt das Gerät, und da er schon eins im Wohnzimmer hat, stellt er es im Schlafzimmer ab.

Abmelden kann er es ja nun genaugenommen nicht, da er das Gerät auch weiterhin zum Empfang bereithält. Es ist nur nicht mehr als Zweitgerät in diesem Fall gebührenpflichtig.

Und A bzw. sein Rechtsnachfolger kann nichts abmelden, weil A tot ist, das Gerät aber noch da.

Irgendwie scheint mir das eine Art der Konfusion ( --> http://de.wikipedia.org/wiki/Konfusion_%28Recht%29 ) zu sein, nur das wir hier nicht im Privatrecht sind.
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das heißt aber dann auch: Besteht keine Abbuchungserlaubnis, kann die GEZ nach dem Tod des Beitragzahlers nichts mehr kassieren. Denn vom toten Beitragzahler bekommen sie nichts mehr und der Erbe zahlt ja bereits GEZ für die eigenen Geräte - die geerbten Geräte kommen dann kostenlos hinzu. Umso dreister finde ich, dass zuviel gezahlte Beiträge nicht zurück gefordert werden können!

In dem Fall, dass der Verstorbene seine Gebühren also per Überweisung nach Rechnung gezahlt hat, sollte man keine Sterbeurkunde etc. schicken müssen.
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Nadja
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Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 13:34    Titel: Re: GEZ und Todesfall Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::

Ich denke, dass die GEZ dann vierteljährlich abrechnet. Das würde ja ansonsten zu einer ungerechtfertigten Benachteilung führen.

lg flipmow


Ich hab mal bei der GEZ gesurft

Zitat:
10. Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der GEZ oder Ihrer Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.

Das interpretiere ich so, zuviel entrichtete Beiträge müssen zurückerstattet werden. Hab mal jemand angerufen, bei dem es auch um einen Todesfall ging mit vierteljährlicher Vorrauszahlung. Derjenige wurde auch im 1. Monat der bereits bezahlten GEZ-Gebühr abgemeldet. Die Gebühr für die bereits 2 gezahlten Monate wurden zurückerstattet.

Bzgl. Zahlungsmodalitäten finden man folgenden Hinweis bei der GEZ:
Zitat:

35. Zahlungszeitraum

Bei der Zahlung der Rundfunkgebühren können Sie zwischen der Zahlung mit gesetzlicher Fälligkeit und der Vorauszahlung für ein Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr oder Kalenderjahr wählen.
Der gesetzliche Fälligkeitszeitpunkt liegt in der Mitte eines Dreimonatszeitraums und muss nicht mit dem Kalendervierteljahr übereinstimmen.
Beispiel:
Zahlungszeitraum = Februar - März - April
Fälligkeitszeitpunkt: 15. März

Eine monatliche Zahlung der Rundfunkgebühren ist nicht möglich.
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