Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Heilmittelwerbegesetzes
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Heilmittelwerbegesetzes

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Steinreich
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 11:52    Titel: Heilmittelwerbegesetzes Antworten mit Zitat

hallo zusammen Winken

ich bin Händlerin und verkaufe Heil- und Edelsteine auf einer sehr bekannten Seite im Internet. Ich weiss, nicht jeder kann etwas mit Heilsteinen anfangen, dazu gehört schon eine Überzeugung, Erfahrung und vorallem aber eine Liebe zu den Steinen.
Nun, ich habe mir diesen Shop nach langer Arbeitslosigkeit aufgebaut,- bzw. bin noch am aufbauen. Es ging immer wieder ein kleines Stück die Leiter hoch,- bis ich von allen möglichen Seiten mit Drohmails bebombt wurde, -die Heilwirkungen sofort aus den Artikelbeschreibungen rauszunehmen,- ansonsten würde es Abmahnungen hageln. Obwohl ich kostenpflichtig einen Text von einem Anwalt verfassen lies,- indem (unterhalb den Heilwirkungen) stand, daß die Heilwirkungen nicht wissenschaftlich belegt sind und den Gang zum Arzt nicht ersetzen,- habe ich die Heilangaben rausgenommen, da sich der damalige Anwalt angeblich mit diesem Thema nicht richtig auskannte. Nun , ich hatte vor 3 Monaten die Angaben überall rausgelöscht und habe nun 50 % weniger Umsatz. Da andere auf der gleichen Internetseite nachwievor die Heilwirkungen noch angeben, laufen meine Kunden,- auch Stammkunden,- nun zu anderen Anbietern über. Mir droht nun das Aus meines Shops und ich habe kein Geld mehr , um mich nochmals bei einem Anwalt beraten zu lassen.
Kann mir irgendjemand sagen, ob ich mit einer bestimmten Formulierung die Heilwirkungen wieder angeben darf und kann,- bevor ich Insolvenz anmelden muss ? Ich weiss bald nicht mehr was ich machen soll... Weinen
ganz lieben Dank im Vorraus,- Milena

Wie ist die Rechtslage ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 02:01    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Oma sagte immer in solchen Fällen, und sie war wirklich klug.:

"Mit den Ohren und Augen darfst Du stehlen, sonst nicht!"

Ich würde einfach schauen, wie renommierte Unternehmen mit ähnlicher Ausrichtung, ähnlichen Produkten in diesem Falle schreiben und würde mich dann an diese Texte anlehnen.
So falsch können diese nicht sein !
Eine Urheberrechtsverletzung sehe ich, auch bei großer Schöpfungshöhe nicht gegeben, wenn es sich größtenteils um fest geschriebene juristische Texte handelt. Diese kann man auch überall im WEB finden.
Da gibt es meiner Kenntnis nach kein "Urheberrecht" bzw. wozu sollten auch gesetzlich verankerte Texte verboten sein ? Auf den Arm nehmen Macht keinen Sinn.
Lustig, wenn Gesetze nur heimlich unter der Hand weitergegeben werden dürften....

Also, gucken wie es die "Großen" machen, daß ist mein Tipp.
Würd' mich aber freuen, wenn sich noch jemand anderes zu Wort meldet, der vielleicht eine bessere Lösung anzubieten hat..

Gruß
Phönix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Eine Urheberrechtsverletzung sehe ich, auch bei großer Schöpfungshöhe nicht gegeben, ....

Reichlich gewagte These, zumal es beim Urheberrecht bei Texten gerade auf die Schöpfungshöhe ankommt Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
wenn es sich größtenteils um fest geschriebene juristische Texte handelt. Diese kann man auch überall im WEB finden.
Da gibt es meiner Kenntnis nach kein "Urheberrecht" bzw. wozu sollten auch gesetzlich verankerte Texte verboten sein ? Auf den Arm nehmen Macht keinen Sinn.
Lustig, wenn Gesetze nur heimlich unter der Hand weitergegeben werden dürften....


Sie dürfen Gesetzestexte (die in der Tat nicht dem Urheberrecht unterfallen, aber nicht wegen Schöpfungshöhe) und auf diesen beruhende juristische Abhandlungen (die eigentlich immer die notwendige Schöpfungshöhe haben) nicht durcheinander werfen.

Steinreich hat folgendes geschrieben::
stand, daß die Heilwirkungen nicht wissenschaftlich belegt sind


Naja, ich kann auch nicht schreiben "Dieses Auto fährt 250 km/h" und dann irgendwo darunter "Die Höchstgeschwindigkeit ist nicht garantiert und wurde nicht wirklich gemessen".
Gerade im Bereich der Medizinprodukte gibt es nun mal mit Recht sehr strenge gesetzliche Bestimmungen, damit nicht jeder Humbug (nicht auf Sie gemünzt) mit völlig fehlender wissenschaftlicher Grundlage verkauft werden darf. Schlimm genug, daß das im nichtmedizinischen Bereich erlaubt ist (man denke nur an die ganzen Magneten, die angeblich den Benzinverbrauch senken).

Steinreich hat folgendes geschrieben::
Da andere auf der gleichen Internetseite nachwievor die Heilwirkungen noch angeben, laufen meine Kunden,- auch Stammkunden,- nun zu anderen Anbietern über.


Dann sollte man vielleicht lieber dafür sorgen, daß die Konkurrenz sich an die Rechtslage hält anstatt zu überlegen, wie man selbst gegen sie verstoßen kann. Sehr böse
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.