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Verfasst am: 17.07.08, 12:47 Titel: Katze in Pension entlaufen, Haftung?
Hallo,
mir ist eine Gastkatze entlaufen. Ich habe eine Genehmigung Gastkatzen zu nehmen. Der Sturm hat mir ein Fenster aufgedrückt. ich habe alles probiert um das Tier zu finden, Suchplakate, Lebendfalle usw. Nun sind die Besitzer höchstwütend. Meine Haftpflicht sagt, ich bin bei Gefälligkeiten nicht haftbar. ich habe ein Taschengeld erhalten, dafür dass ich das Tier aufgenommen habe. Ein Vertrag kam nicht zustande. Die Beitzer wollen nun auch noch die Kosten der Betreuung zurück bzw. Schadenersatz geltend machen. Kommen die damit durch? ich habe anteilig die Betreuungskosten zurück überwiesen. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Wieso nicht? Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.
Zitat:
Der Sturm hat mir ein Fenster aufgedrückt.
Das dürfte dann höhere Gewalt sein. Dafür haftet man meines Wissens normalerweise nicht. Falls nicht Fahrlässigkeit im Spiel war, ohne die dies nicht geschehen wäre, etwa, weil Du das Fenster trotz Sturm nicht richtig zugemacht hattest. _________________ Grüße,
Abrazo
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.07.08, 09:12 Titel:
Ja, das sieht in der Tat nicht nach einem Gefälligkeitsverhältnis aus, denn:
Alexa31 hat folgendes geschrieben::
Die Beitzer wollen nun auch noch die Kosten der Betreuung zurück
Alexa31 hat folgendes geschrieben::
ich habe anteilig die Betreuungskosten zurück überwiesen.
Ein Gefälligkeitsverhältnis zeichnet sich regelmäßig dadurch aus, daß für die Tätigkeit grundsätzlich kein Entgelt gezahlt wird, sondern aus reiner "Gefälligkeit" gehandelt wird. Hier dürfte eher ein (mündlich geschlossener) Dienstleistungsvertrag vorliegen.
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