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Katze in Pension entlaufen, Haftung?

 
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Alexa31
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Anmeldungsdatum: 17.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 12:47    Titel: Katze in Pension entlaufen, Haftung? Antworten mit Zitat

Hallo,
mir ist eine Gastkatze entlaufen. Ich habe eine Genehmigung Gastkatzen zu nehmen. Der Sturm hat mir ein Fenster aufgedrückt. ich habe alles probiert um das Tier zu finden, Suchplakate, Lebendfalle usw. Nun sind die Besitzer höchstwütend. Meine Haftpflicht sagt, ich bin bei Gefälligkeiten nicht haftbar. ich habe ein Taschengeld erhalten, dafür dass ich das Tier aufgenommen habe. Ein Vertrag kam nicht zustande. Die Beitzer wollen nun auch noch die Kosten der Betreuung zurück bzw. Schadenersatz geltend machen. Kommen die damit durch? ich habe anteilig die Betreuungskosten zurück überwiesen. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Traurig
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich habe eine Genehmigung Gastkatzen zu nehmen.

Von wem?

Zitat:
Ein Vertrag kam nicht zustande.

Wieso nicht? Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.

Zitat:
Der Sturm hat mir ein Fenster aufgedrückt.

Das dürfte dann höhere Gewalt sein. Dafür haftet man meines Wissens normalerweise nicht. Falls nicht Fahrlässigkeit im Spiel war, ohne die dies nicht geschehen wäre, etwa, weil Du das Fenster trotz Sturm nicht richtig zugemacht hattest.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.07.08, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das sieht in der Tat nicht nach einem Gefälligkeitsverhältnis aus, denn:
Alexa31 hat folgendes geschrieben::
Die Beitzer wollen nun auch noch die Kosten der Betreuung zurück

Alexa31 hat folgendes geschrieben::
ich habe anteilig die Betreuungskosten zurück überwiesen.

Ein Gefälligkeitsverhältnis zeichnet sich regelmäßig dadurch aus, daß für die Tätigkeit grundsätzlich kein Entgelt gezahlt wird, sondern aus reiner "Gefälligkeit" gehandelt wird. Hier dürfte eher ein (mündlich geschlossener) Dienstleistungsvertrag vorliegen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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