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Verfasst am: 23.07.08, 18:14 Titel: Pferdekot auf dem Waldweg
Hallo,
angenommen jemand fährt mit seinem Fahrrad über einen Waldweg. Hinter einer Kurve auf diesem Waldweg befindet sich Pferdekot, dem der Radfahrer auf Grund der Position und da er schlecht erkennbar ist, nicht ausweichen kann. Er ist deshalb gezwungen durch den Kot zu fahren und verschmutzt sich dabei sowohl Kleidung als auch Fahrrad mit stinkendem Kot.
Könnte der Pferdebesitzer, sofern eindeutig feststellbar, dafür Haftbar gemacht werden und evt. Schadensersatz (z.B. die Reinigung) zahlen?
Mit freundlichen Grüßen und Dank für die Antworten,
MSPD
Verfasst am: 23.07.08, 18:38 Titel: Verschmutzung von Straßen und Natur durch Pferdeäpfel
1. Kommunal:
Vorab ist festzustellen, dass die meisten Regelungen in diesem Bereich kommunale Satzungen bzw. Polizeiverordnungen sind.
In diesen regelt jede Gemeinde für ihr Gebiet, was mit Hundekot, Pferdeäpfeln, Kuhmist, aber auch Erdbrocken auf Fahrbahnen uns Bürgersteigen zu tun ist und was bei Zuwiderhandlungen geschieht. Diese Regelungen gehen meist viel weiter als die nachfolgend beschriebenen.
Unter Umständen ergeben sich hieraus auch nachbarrechtliche Beseitigungs- bzw. Unterlassungsansprüche.
Was in der jeweiligen Gemeinde gilt sollte daher bei dieser Gemeinde erfragt werden.
2. Bundesweit, Straßenrecht:
Bundeseinheitlich gilt § 32 StVO (Straßenverkehrsordnung). Dieser besagt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und zu beseitigen (wenn zumutbar) bzw. kenntlich zu machen sind, wenn sie eine Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs bewirken.
Nach einer Verwaltungsvorschrift hierzu gilt dies insbesondere auch für Viehkot.
Eine solche Gefährdung oder Erschwerung ist bei Tierkot gegeben, denn insbesondere bei Nässe kann sich ein rutschiger Schmierfilm bilden.
Muss der Kot entfernt werden, geschieht dies grundsätzlich auf Kosten des Verantwortlichen.
Geringfügige Behinderungen bleiben allerdings außer Betracht. Es kommt also auf die Größe des Haufens (Verschmutzungsausmaß) und seine Lage (Position, Bedeutung, Nutzung der Straße) an.
Eine konkrete Erschwerung bzw. Gefährdung des Verkehrs ist aber nicht erforderlich.
Das OLG Köln hat beispielsweise Kuhmist als Gegenstände i.S.d. § 32 StVO definiert und so den Weg frei gemacht für die Frage der Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs.
Ein Verstoß gegen § 32 StVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Kommt es aufgrund der Verschmutzung zu Unfällen kommen zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten gegen den Verantwortlichen dazu.
Der Reiter kann zwar die Ausscheidung nicht verhindern, seiner Beseitigungspflicht tut dies allerdings keinen Abbruch. Das Gesetz verlangt nicht eine sofortige sondern eine unverzügliche Beseitigung, so dass der Reiter zum Stall zurück reiten kann, um dann mit geeignetem Werkzeug dem Haufen zu Leibe zu rücken.
Diese Reinigungspflicht entfällt nur bei Feldwegen oder Privatwegen.
3. Landesweit, Naturschutzrecht:
Weiter gilt in Baden-Württemberg § 37 Abs. 4 LNatSchG (Landesnaturschutzgesetz), welcher vorschreibt, dass Abfälle in freier Natur beseitigt werden müssen. Hierunter fällt i. d. R. auch Tierkot.
Auch dieser Vorschrift wird durch einen Ordnungswidrigkeitstatbestand Nachdruck verliehen.
Ähnliche Vorschriften gibt es aber in allen anderen Bundesländern in den Naturschutz-, Wald- oder Forstgesetzen.
4. Bundesweit, Nachbarrecht, Rechte aus dem Eigentum:
Grundsätzlich kann jeder Eigentümer eines Grundstückes sich gegen Verschmutzungen desselben mit Unterlassungs-, Beseitigungs- oder Schadensersatzansprüchen wehren.
5. Fazit
Jeder Reiter sollte nach Möglichkeit entstandene Verunreinigungen entfernen, auch ohne dazu gesetzlich gezwungen zu sein, schon die Rücksicht auf die Mitmenschen gebietet dies.
Ist ein Entfernen nicht möglich (ist der Haufen zu weit vom Stall entfernt, hat man keine geeigneten Werkzeuge dabei, liegt der Haufen auf einer viel befahrenen Straße, …) sollte man versuchen, zumindest den Haufen zu kennzeichnen oder Einrichtungen (Straßenwacht, Müllabfuhr, …) , die den Haufen beseitigen können zu benachrichtigen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann auch im Ordnungswidrigkeitenrecht die im Vergleich zur Höhe der Bußgelder nicht unerheblichen Kostenrisiken abfedern.
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Fragen zu diesem Beitrag beantwortet der Verfasser nur im Rahmen eines Mandates oder - soweit berufsrechtlich zulässig - hier im Forum. _________________ Frank Richter
Rechtsanwalt
Hallo,
rein persönlich frage ich mich - wie schnell denn der Radfahrer gewesen sein könnte - dass er einem "Hindernis" nicht mehr ausweichen konnte und ob er sich an eventuell zu berücksichtigende Verkehrsordnung gehalten hat. Wie kann sich der Radfahrer vor eventuell auftauchenden Pfützen - Kinderwägen - Spaziergängern - SCHÜTZEN - wohl nur in dem der Radfahrer sein Tempo drosselt und sich rücksichtsvoll dem Rad fortbewegt. Dabei ergibt sich ganz plötzlich die Frage - kann ein Spaziergänger Schadenersatz von einem Radfahrer fordern - welcher um die Kurve raste (die nicht einsehbar war) und dessen Kleidung nun verschmutz ist.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Grüße Ina (die keine rechtliche Ausbildung genossen hat)
Danke schonmal für den Hinweiß auf das Landesnaturschutzgesetz und den Abfällen. Bin dabei, denke ich, fündig geworden.
Gehen wir davon aus, die Kurve wäre soweit einsehbar, dass Fußgänger erkannt werden können. Braune Pferdeäpfel auf braunem Hintergrund jedoch nicht
Pfützden oder sonstiges stören den Radfahrer einfach nicht, da er sowieso auf einer Mountainbiketour unterwegs ist und gerne auch dreckig/nass solange es sich nicht um ekligen Kot handelt.
Durch den Beitrag durch rarichter ist die Sitation doch ausreichende geklärt denke ich.
Danke.
Mit Freundlichen Grüßen
MSPD
Abgesehen von meiner persönlichen Meinung zu diesem Thema..
Mir drängt sich da gerade ein ganz anderer Gedanke auf: Was wäre denn nun gewesen, wenn es kein Köttelhaufen gewesen wäre, sondern ein Kind auf einem Dreirädchen. Hätte der Radfahrer aufgrund seiner nicht angepassten Fahrweise da auch nicht mehr ausweichen können....
Also wenn man so durch den Wald rast, dass einem die Pferdeäppel um die Ohren fliegen, hat man definitiv nix im Wald zu suchen.
Ich hab Verständnis dafür, dass man nicht gerne mit Kot in Berührung kommt, aber Hundehaufen und Kufladen sind da weitaus unappetitlicher... Pferdeköttel sind nicht so matschig, dass sie in der Gegend rumspratzen oder einem unterm Schuh hängen bleiben..
Verfasst am: 27.07.08, 15:31 Titel: Re: Verschmutzung von Straßen und Natur durch Pferdeäpfel
rarichter hat folgendes geschrieben::
Diese Reinigungspflicht entfällt nur bei Feldwegen oder Privatwegen.
- ich mutmasse mal dass dies auch für Waldwege gilt
- dass sich keine Behörde mit solchen Nichtigkeiten befassen mag
- dass die Frage auftaucht, woher der Radfahrer weiß von wem der Haufen stammt
- der Radfahrer sich den Vorwurf gefallen lassen muss, dass er unangemessen schnell durch den Wald rast, denn man muss jederzeit in der Lage sein plötzlich auftauchenden Hindernissen auszuweichen
- der Schadenersatz für Reinigung keine 5 Euro beträgt, und ein Mountainbiker sich reichlich lächerlich machen würde dem nachzugehen
Pfützden oder sonstiges stören den Radfahrer einfach nicht, da er sowieso auf einer Mountainbiketour unterwegs ist und gerne auch dreckig/nass solange es sich nicht um ekligen Kot handelt.
a) Welcher Schaden ist dem Fahrradfahrer denn entstanden, wenn er eh gerne nass und dreckig von seiner Fahrradtour nach Hause kommt bzw. er bei den derzeitigen Temperaturen leicht transpirieren dürfte und seine Klamotten dann ja wohl sowieso in die Waschmaschine gehören? Und nach der freudigen Fahrt durch die nächste Pfütze dürften die Reifen auch wieder sauber sein.
b) Wie möchte der Fahrradfahrer einen Haufen Pferdeäppel einem bestimmten Pferd zuordnen können, wenn er nicht einmal den Äppelhaufen rechtzeitig sieht, geschweige denn wie Pferd X diesen von sich gegeben hat? DNA-Vergleich von Äppelhaufen und sämtlichen Pferden im betreffenden Landkreis??? Und vielleicht war's dann ein Wanderreiter, der nur einmal und nie wieder durch diese Gegend geritten ist...
Eine solche Sache ist zwar ärgerlich, aber doch kein wirklicher Schaden. So wie der Tritt in eine Pfütze wenn man gerade auf dem Weg zu einer wichtigen Besprechung ist. Ich kann verstehen daß man sich geschädigt fühlt wenn man z.B. auf solch einem Äppelhaufen ausrutscht und ein teure Rad beschädigt wird oder man sich schwerer verletzt. Ein Mountainbike allerdings, mit dem man gerne durch den Wald brettert und dann auch gerne durch Pfützen, Matsch usw., sollte so robust sein um eine Bruchlandung durch ein Wegrutschen aushalten können, ebenso wie man als ein solcher Fahrer sich nicht über eine Bagatellverletzung wie einen blauen Fleck aufregen sollte. Und über etwas Dreck an der Hose, den man generell bei solchen Aktivitäten bereitwillig in Kauf nimmt, schon mal gar nicht.
Was soll da erst der Typ sagen, über den ich heute in der Zeitung gelesen habe.
Der fuhr (mit dem Auto) auf der Landstrasse durch ein Waldstück und blieb alsbald
mit einer Reifenpanne liegen. Schuld war ein Wildschweinzahn (!).
Das zahnbelückte Wildschwein konnte bislang nicht ermittelt werden.
Übrigens: im Wald muss man ggf. noch mit ganz anderen Dingen rechnen, eben beispielsweise ein Wildschwein auf dem Weg, oder gar Laub (!).
Gegen extreme Verschmutzungen durch aufspritzenden Dreck (insbesondere Kot) wurde für Kutschen und Autos seinerzeit der deswegen auch sogenannte Kotflügel entwickelt, analog dazu gibt es für Fahrräder prima Schutzbleche. _________________ Ich weiss, dass ich nichts weiss.
Damit weiss ich aber schon mehr, als diejenigen, die alles zu wissen glauben.
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