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wie erfahre ich das Aufenthaltsrecht meiner Ehefrau?????

 
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engel_micha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.04.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 15:11    Titel: wie erfahre ich das Aufenthaltsrecht meiner Ehefrau????? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich bin verheiratet (getrennt lebend) mit einer russischen Frau. Ich liebe sie sehr, aber sie hat mich leider komplett auf den Arm genommen.


Auf jedenfall möchte ich nun sofort wie möglich die Scheidung.

Sie hat seit kurzem ein neues Aufenthaltsrecht. Es wurde geprüft, ob sie alleine in der Lage ist sich zu ernähren und alles finanziell bezahlen kann (finanzielle Prüfung) sie hat sich schnell einen Job gesucht und hat diese Prüfung gemeistert. Wie oft prüft das Amt danach noch?? finden regelmässige Prüfungen statt??

Wie bekomme ich heraus was für einen Aufenthaltsstatus sie nun hat?? die von der Behörde wollten es mir nicht sagen ....
Habe ich nicht ein Recht darauf dies zu erfahren?? kann sich jemand vorstellen welchen Aufenthaltstitel sie nun hat nach welchem paragrafen??


vielen Dank

Winken
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Newbie2007
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

§31 Aufenthaltsgesetz "Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten".

Prüfungen, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, finden jeweils bei Verlängerung statt. Übrigens kann der Lebensunterhalt auch durch Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden Ehegatten gesichert werden. Insofern hat dieser noch Glück gehabt ...

Da der neue Aufenthaltstitel unabhängig vom Ehegatten erteilt wird, hat logischerweise der Ehegatte nichts mehr damit zu tun, und auch keinerlei Auskunftsrecht. Ob und inwieweit der Ehegatte sich getäuscht fühlt, ist für die Ausländerbehörde nicht von Interesse.
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engel_micha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.04.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 17:28    Titel: Aufenthaltstitel .... Antworten mit Zitat

Hallo, habe erfahren, dass meine Frau sich einen Job gesucht hat (um die AE zu bekommen) hat diese auch bekommen, sich dann anschliessend sofort wieder arbeitslos gemeldet. War wahrscheinlich alles gelant, da es sich auch um eine russische Firma gehandelt hat.

Kann sie das so machen?? ist das nicht erschleichung einer AE??

Wenn ich das der Ausländerbehörde und der staatsanwaltschaft es so mitteile, wie werde die darauf reagieren??


danke
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Nörgler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das Ausländerrecht ist doch nicht dazu da, um im Scheidungskrieg die schmutzige Wäsche zu waschen, und die Ausländerbehörde macht sich auch nicht zum Erfüllungsgehilfen
_________________
Nomen est Omen
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