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Preisgeldzahlung einer Onlinespielliga

 
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nanu1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 01:52    Titel: Preisgeldzahlung einer Onlinespielliga Antworten mit Zitat

Hallo miteinander,

meine Frage scheint recht einfach - für einen Lairen wie mich jedoch nicht.

Ich habe in einer sehr großen Onlinespielliga ein Preisgeld von 150€ "gewonnen".

In den Regeln steht eindeutig, dass die Überweisung stets zum Ende eines Quartals geschieht.

Code:
2.4.  Preisgeld und Sachgewinne
Auf  [color=red][Name nicht erlaubt.][/color] finden regelmäßig Preisgeld Turniere statt. Die Sieger dieser Preisgeld Turniere erhalten ihr Preisgeld jeweils zum Ende eines Quartals überwiesen. Die Quartalsenden sind:

31. März - 30. Juni - 30. September und 31. Dezember

Eine Überweisung kann nur stattfinden, wenn bis dahin der Ligaleitung die volle Anschrift sowie die Kontodaten vorliegend sind.

Sollten die Daten bis zum Ende eines Quartals nicht vorliegen, werden die Überweisungen erst zum Ende des nächsten Quartals durchgeführt.

Ein mindest Alter von 16 Jahren ist Vorraussetzung für einen Preisgeldgewinn.


Das Turnier fand im März statt, jedoch bisher, 19 Tage nach Ende des Quartals, ist immernoch kein Zahlungseingang geschehen.

Da ich mir sicher war, dass das Preisgeld pünktlich überwiesen wird, habe ich eine kleine Ratenzahlung mit einem Händler vereinbart, jedoch ist es mir im Moment nicht möglich die letzte Rate zu bezahlen, da das angesprochene Preisgeld nicht kommt.

Gibts es rechtliche Möglichkeiten, damit ich das Geld schnellstmöglich bekomme oder kann ich Schadensersatzansprüche geltend machen, sollte ich eine Mahnung erhalten?

Heutzutage ist ja vieles möglich.

Viele Grüße
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I-user
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Gewinnzusaen müssen eingehalten werden. Wenn sich der Zusager im Verzug befindet, darf der Verbraucher Schadenersatz verlangen. Der Verbraucher müsste allerdings nachweisen, dass
1) er den Anspruch hat
2) der Zusager sich im Verzug befindet/ befunden hat.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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