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wenn man über eine im ausland ansässige -bekannte und absolut seriöse!!- buchungswebsite einen flug bei einer ausländischen airline von D nach übersee bucht, bei dem aus irgendeinem grund der kerosinzuschlag nirgends auftaucht und auch nicht berechnet wird - kann es einem dann passieren, dass man eine nachzahlung leisten muss? Am ende sogar am flughafen beim check-in?
Die tickets sind schon per kreditkarte voll bezahlt und im online-login-bereich der airline "confirmed".
Der Flugveranstalter/ Ticketverkäufer dürfte m.E. für alle Kosten zuständig sein, es sei denn, er weist deutlich darauf hin, dass dies oder jenes nicht im Preis enthalten ist. Aber wenn er im Ausland sitzt, weiß ich das nicht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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