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wenn man im Reisebüro ein Hotel bucht und dann mit der Buchungsbestätigung in der Hand dorthin fährt, dort aber gesagt bekommt daß keine Buchung stattgefunden hat, welche Ansprüche hat man dann gegenüber dem Reisebüro? Hat es sich dmait erledigt, daß man vom Reisebüro sein Geld zurückfordert, oder gibt es für solche Fälle eine Regelung für eine Entschädigungszahlung (z.B. für dadurch verlorengegangene Urlaubstage)? Wo kann man sich darüber informieren?
Wurde das Hotel direkt durch das Reisebüro gebucht (Bsp. Hotelwebseite, Hotelbuchungssystem) oder wurde das Hotel über einen Reiseveranstalter gebucht? Diese Info sollte im Beratungssgepräch gefallen sein, spätestens jedoch auf der Bestätigung nachzulesen sein.
Im 1. Fall wäre das Reisebüro bzw. das Hotel in der Beweispflicht/Haftung.
Im 2. Fall der Reiseveranstalter.
Das Hotel wurde in einem Reisebüro, aber über einen bzw. mehrere Reiseveranstalter gebucht. Das macht den ganzen Fall so schwierig, weil es ja jetzt sein kann, daß der eine die Schuld dem anderen zuweist, und der Kunde am Ende der Dumme ist.
- Wenn Du bei der Buchung schon eine Bestätigung des Reiseveranstalter bekommen hast, dann ist dieser in der Pflicht.
- Wenn nur eine Bestätigung des Reisebüros vorlag, mag tatsächlich auf dem Weg Reisebüro-Reiseveranstalter ein Fehler aufgetreten sein.
- Es wäre auch möglich, dass das Hotel die Buchung nicht richtig zugeordnet hat und den Zimmerpreis doppelt einnehmen wollte.
Mein Rat wäre es mit der Quittung des Hotels beim Reisebüro bzw. Reiseveranstalter vorzusprechen. Es muss geprüft werden, auf wessen Seite der Buchungswunsch (vermeintlich) nicht weitergeleitet wurde.
Danke für die Tips! Der Reiseveranstalter hat sich jetzt bereit erklärt, die Kosten für das Hotel zurückzuerstatten. Allerdings waren volle 2 von insgesamt 3 Urlaubstagen damit draufgegangen, in der Hotelhalle zu sitzen und auf den Anruf vom Reisebüro und/oder Reiseveranstalter zu warten. Nach zwei Tagen wurde erst ein anderes Hotelzimmer zur Verfügung gestellt.
Ich habe von Gerichtsurteilen gehört, die in ähnlichen Fällen eine Entschädigung wegen "entgangener Urlaubsfreuden" festgesetzt haben. Was kann man in diesem Fall vom Reiseveranstalter oder -büro erwarten, außer die Erstattung der Kosten, was ich als selbstverständlich betrachte?
Christian
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