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Grauzonen beim sog. "Schwarzfahren".

 
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Matula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 10:32    Titel: Grauzonen beim sog. "Schwarzfahren". Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hoffe ich bin hie rrichtig...

Ich hab mal ne Frage. Ich hab gehoert, dass das sog."Schwarzfahren" in der UBahn nicht gilt, wenn der Fahrscheinautomat nachweislich kaputt ist.

Wenn das stimmt, stellen sich mir einige Folgefragen: Hat ein UBahnunternehmen die Pflicht, Fahrgäste zu befoerdern? Der Fahrgast fährt ja ohne Ticket ganz eindeutig schwarz, auch wenn der Automat nicht geht. Er kann da zwar nichts für, aber das Ticket fehlt nun mal.

Und wie ist das denn dann, wenn der Automat zwar nicht defekt ist, aber kein Wechselgeld anbietet oder keine Scheine annimmt.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 10:45    Titel: Re: Grauzonen beim sog. "Schwarzfahren". Antworten mit Zitat

Matula hat folgendes geschrieben::
...
Ich hab mal ne Frage. Ich hab gehoert, dass das sog."Schwarzfahren" in der UBahn nicht gilt, wenn der Fahrscheinautomat nachweislich kaputt ist.
...

Hallo Matula,

im allgemeinen ist vor Fahrtantritt ein gültiger Fahrausweis zu erwerben. Ferner sind an den Haltestellen meist mehrere Fahrscheinautomaten. Wenn alle diese Automaten defekt sind, dann (so mein Verkehrsunternehmen in NRW) kann die Fahrt angetreten werden, aber der Fahrzeugführer ist umgehend auf die defekten Automaten hinzuweisen. Der Fahrzeugführer wird dann über Funk das Verkehrsunternehmen unterrichten. Wie es bei den anderen Verkehrsunternehmen aussieht kann ich nicht sagen (es gibt einfach zu viele).

Lange Rede kurzer Sinn: Diese Anfrage wird sicher das betreffene Verkehrsunternehmen am besten beantworten können. Einfach mal den Kundenservice anrufen. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Voraussetzung eines U-Bahn- Unternehmens wäre ja erst einmal ein geschlossenes Systems. Verkehrsbetriebe mit einem geschlossenen U-Bahn-System können darauf zurückgreifen, dass ein Betreten ohne Fahrschein nicht möglich ist.

Die meisten deutschen Verkehrsbetriebe haben Mischsysteme.
Um Deine Frage zu beantworten:
Ja, die Verkehrsunternehmen haben eine Beförderungspflicht. Allerdings hast Du als Fahrgast auch Pflichten, die sich aus dem Beförderungsvertrag und den damit verbundenen Beförderungsbedingungen ergeben.
Den Beförderungsvertrag gehst Du ein, wenn Du ein Fahrzeug betrittst bzw. teilweise auch schon beim Betreten einer U-Bahn-Station. Über die Beförderungsbedingungen hast Du Dich vorab zu informieren (bekommst Du in jedem Servicecenter bzw. auch online nachzulesen, i.d.R. beim Verkehrsverbund).

Aus dem Beförderungsvertrag ergibt sich, dass Du Dich um einen Fahrschein bemühen musst, d.h. z.B. auch, Kleingeld bereitzuhalten, für den Fall, dass der Automat nicht wechseln kann. Weiterhin ergibt sich daraus auch, dass Du Dir Datum/Zeit/Automatennumemr des Defektes merken musst, wenn der Automat defekt ist (machen aber scheinbar alle immer nur dann, wenn der Automat das Geld geschluckt hat)
Einen defekten Automaten musst Du anzeigen - allerdings die die Fahrscheinprüfer verpflichtet nach Einsteigen in einen Zug die Fahrscheinautomaten zu überprüfen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Matula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Okay. Soweit sogut.

Ist dann ein Verkehrunternehmen auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass mit Kleingeld UND Scheinen bezahlt werden kann? Man kann doch nicht davon ausgehen, dass alle immer Kleingeld dabei haben. Wie ist denn die Regelung in so einem Fall, wenn ein Kunde kein Kleingeld dabei hat?

Gibt es keine gesetzliche Regelung, legt das dann jedes Verkehrsunternehemen selbst fest?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann zum einen auf diesen Link verweisen --> www.fahrgast-rechte.de/Ubersicht/Ihr_Problem/Nachzahlen/Ihr_Problemfall/body_ihr_problemfall.html#Wechselgeld

"Verlangt der Automat, “passend zu zahlen”, so ist das ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht. Denn Ihr Bargeld muss das Verkehrsunternehmen annehmen - ohne Wenn und Aber. Ausnahmen lassen weder die Beförderungsbedingungen der DB AG noch die für den Bus-, Straßenbahn- und Obusverkehr zu!
Das gilt allerdings nicht für den, der Kleingeld hat, es aber nicht herausrückt.
Hat der Schaffner, der Busfahrer oder die Verkaufsstelle nicht genügend Wechselgeld, so kann ein Gutschein ausgegeben werden, der dann an einer anderen Verkaufsstelle eingelöst werden kann."

Allerdings habe ich die Formulierung "passend zu zahlen" in zahlreichen Beförderungsbedingungen gefunden.

Zur Frage, ob diese Bedingungen mit höherrangigem Recht vereinbar sind, habe ich nichts gefunden. Auch keine Urteile in die eine oder andere Richtung.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Nordland
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Thema "Passend zahlen" sagt die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen folgendes:

§ 7 Zahlungsmittel
(1) 1Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. 2Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 5 Euro zu wechseln und Eincentstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.
(2) 1Soweit das Fahrpersonal Geldbeträge über 5 Euro nicht wechseln kann, ist dem Fahrgast eine Quittung über den zurückbehaltenen Betrag auszustellen. 2Es ist Sache des Fahrgasts, das Wechselgeld unter Vorlage der Quittung bei der Verwaltung des Unternehmers abzuholen. 3Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, hat er die Fahrt abzubrechen.


Das Problem - auch in Bezug auf den von Redfox angeführten Link - ist die Unterscheidung zwischen Personenbeförderungs- und Eisenbahnrecht. Für Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen gilt das PBefG, auf dem auch die o.g. Verordnung basiert. Im Eisenbahrecht gibt es eine vergleichbare Regelung meines Wissens nicht. Die zitierte Aussage von Pro Bahn ist in Bezug auf die Eisenbahn tendeziell eher richtig, in Bezug auf Bus und Straßenbahn aber falsch. Besonders interessant wird es, wenn ein Verkehrsverbund sowohl Eisenbahnen (dazu zählen auch S-Bahnen) als auch Busse und Straßenbahnen (dazu zählen auch U-Bahnen) beinhaltet. Da könnte man streng genommen zu der Auffassung kommen, dass die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes in Bezug auf manche Verkehrsmittel rechtsgültig, andererseits aber rechtswidrig sein könnten.

Viele Grüße
Nordland
_________________
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Matula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

interessant, hilft aber letztendlich immer noch nicht im Detail.

Da es ja heute zunehmend nur noch Automaten gibt, kann ja auch keiner mehr wechseln. Gilt das denn auch für den Automaten, da er ja auch irgendwann nicht mehr wechseln will. Unkeklärt ist auch noch die Sache mit den Automaten, die nur Münzen annehmen und keine Scheine.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Matula hat folgendes geschrieben::
... Man kann doch nicht davon ausgehen, dass alle immer Kleingeld dabei haben. Wie ist denn die Regelung in so einem Fall, wenn ein Kunde kein Kleingeld dabei hat?
...

Warum kann man denn nicht davon ausgehen, daß Kunden immer genügend Kleingeld haben, wenn sie mit dem ÖPVN fahren?

Ist es nicht so, daß es eine Selbstverantwortung gibt? Warum sollen eigentlich immer andere für einen selbst die Verantwortung tragen?
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Matula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

ICH hab zB nicht immer Kleingeld dabei. Wenn das Portemonaie leer ist, geh ich zum Automaten und bekomme Scheine heraus. Dann hab ich definitiv kein Kleingeld!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Matula hat folgendes geschrieben::
ICH hab zB nicht immer Kleingeld dabei. Wenn das Portemonaie leer ist, geh ich zum Automaten und bekomme Scheine heraus. Dann hab ich definitiv kein Kleingeld!

... Dies ist aber nun wirklich dein Problem. Oder erwartest Du jetzt vom Gesetzgeber, daß er für dein Problem eigens ein Gesetz erlässt?

Selbstverantwortung bedeutet auch, sich selbst um das notwendige Kleingeld zu kümmern. Der Staat und die Gemeinschaft ist nun wirklich nicht für jeden Kleinkram verantwortlich. Winken
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Problematik des Kleingelds ist wohl bekannt. Aus technischen Gründen können di e Fahrscheinautomaten auf den Fahrzeugen keine Scheine annehmen.
(kurze Erklärung: durch die dauernden Erschütterungen ist eine Gelderkennung und damit Annahme nicht möglich)Außerdem ist der Fahrgast ohne Kleingeld durchaus angehalten, sich lautstark um Wechselgeld bei anderen Fahrgästen zu bemühen.
Man kann aber bei den meisten Verkehrsbetrieben mit der Geldkarte bezahlen und inzwischen wird auch schon oft das Handy Ticket angeboten.
Die Ausrede mit dem Kleingeld wird daher immer schlechter.
Und mal ganz ehrlich: Wer tatsächlich keine Kleingeld hat und sich trotz Bemühung keinen Fahrschein verschaffen kann, der hat wieder auszusteigen.
Im Supermarkt bekommst Du ja die Butter auch nicht, wenn Du nicht bezahlen kannst!
_________________
Grüße
Susanne


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Matula
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.11.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Die Problematik des Kleingelds ist wohl bekannt. Aus technischen Gründen können di e Fahrscheinautomaten auf den Fahrzeugen keine Scheine annehmen.


In meinem Wohnort kann ich nicht in den Bahnen bezahlen. Ich weiß, dass es woanders geht. Ich denke im Speziellen an eine Station, die ausschließlich mit Geräten ausgestattet ist, die nur Münzen annehmen.

Zitat:
Außerdem ist der Fahrgast ohne Kleingeld durchaus angehalten, sich lautstark um Wechselgeld bei anderen Fahrgästen zu bemühen.


Nächstes Problem: Was ist wenn der Fahrgast nachts fährt und alleine am Bahnsteig steht?


Zitat:
Man kann aber bei den meisten Verkehrsbetrieben mit der Geldkarte bezahlen und inzwischen wird auch schon oft das Handy Ticket angeboten.


Ich persoenlich habe keinen CHip auf der Karte. Ich gehe mal davon aus, dass es vielen anderen auch so geht.

Zitat:

Und mal ganz ehrlich: Wer tatsächlich keine Kleingeld hat und sich trotz Bemühung keinen Fahrschein verschaffen kann, der hat wieder auszusteigen.


Deswegen meine Frage: Hat die Bahn eine Mitnahmepflicht. Dies wurde bereits bejaht. Bei gutem Wetter, tagsüber usw. kann man evtl. auch verlangen, dass der Kunde eine Station läuft. Aber was ist mit dem alten Mütterchen, mitten in der Nacht bei stroemendem Regen?
Offensichtlich gibt es keine Präzendenzfälle.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Matula hat folgendes geschrieben::
...
Deswegen meine Frage: Hat die Bahn eine Mitnahmepflicht. Dies wurde bereits bejaht. Bei gutem Wetter, tagsüber usw. kann man evtl. auch verlangen, dass der Kunde eine Station läuft. Aber was ist mit dem alten Mütterchen, mitten in der Nacht bei stroemendem Regen?
Offensichtlich gibt es keine Präzendenzfälle.

... das alte Mütterchen wird mitten in der Nacht bei strömendem Regen sicher zu Hause im mollig warmen Bett liegen und schlafen. Winken

Eine Mitnahmepflicht besteht nur bei gültigem Fahrtausweis.
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Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 10:50    Titel: Re: Grauzonen beim sog. "Schwarzfahren". Antworten mit Zitat

Matula hat folgendes geschrieben::
Ich hab mal ne Frage. Ich hab gehoert, dass das sog."Schwarzfahren" in der UBahn nicht gilt, wenn der Fahrscheinautomat nachweislich kaputt ist.

Richtig, allerdings gibt es an den meisten U-Bahn-Haltestellen mehrere Automaten und dass die alle gleichzeitig kaputt sind, ist unwahrscheinlich. Davon berührt ist auch nicht die Pflicht etwa am nächsten Umsteigebahnhof nachzulösen.

Matula hat folgendes geschrieben::
Hat ein UBahnunternehmen die Pflicht, Fahrgäste zu befoerdern?

Ja, nur deswegen gibt es auch die Regelung, dass man trotzdem mitfahren darf.

Matula hat folgendes geschrieben::
Und wie ist das denn dann, wenn der Automat zwar nicht defekt ist, aber kein Wechselgeld anbietet oder keine Scheine annimmt.
Wie gesagt, es müssen dann alle Automaten kein Wechselgeld anbieten oder keine Scheine annehmen, einer reicht nicht. Und Scheine müssen ohnehin erst ab bestimmten Beträgen angenommen werden.
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