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Iteressengemeinschaft Haftung und Steuerliche Behandlung??

 
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Sascha K.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 12:02    Titel: Iteressengemeinschaft Haftung und Steuerliche Behandlung?? Antworten mit Zitat

Guten Tag allerseitz,

ich bin Gründungsmitglied einer Intressengemeinschaft (Peugeot Club). Die frage die sich mir aufwirft nach ca 2 Jhren bestehen und dem Vorhaben ein eigenes Treffen zu Planen und durchzuführen ist eigentlich ganz einfach.

Und zwar wie werden eigentlich beiträge in eine Mitgliederkasse und oder Einnahmen aus einer solchen Veranstaltung ( Peugeot Treffen) Steuerlich gehandhabt, und wie ist bei einer solchen Veranstaltung die Frage der Haftung zu sehen???

Ich meine natürlich ist mir das deutsch haftungsgesetzt ein wenig bekannt allerdings nur im einzelpersonen bereich und daher dachte ich mir das ich hier mal Frage.....

Das man als Veranstalter einer solchen Veranstaltung nicht um eine sog. Verantaltungshafpflichtversicherung nicht rum kommt oder nicht daran Sparen sollte ist mir klar aber wie ist es eigentlich wenn man so eine nicht hat??

Und die 2. Frage ist wie ist es wenn man ein Mitglieder konto z.B. unter dem namen wg, Club laufen lässt das bleibt doch trozdem ein Privatkonte nicht das dass noch Ärger mit dem Finanuzamt gibt....

Kann mir das jmd beantworten???
Also wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus Frage Frage Frage Frage
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Veranstalter als Person nach außen auftreten, dann haften die handelnden Personen für mögliche Schäden.

Denkbar wäre es auch, die Interessengemeinschaft selbst als Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Anspruch zu nehmen. Von daher ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung dringend anzuraten.
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Sascha K.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das die entsprechende Haftpflichtversicherung anzurate ist das weiß ich ( hatte ich ja auch geschriebe ) xD!!

Aber wie ist es jetzt mit der haftung wenn diese nicht da ist ich bin da leihe ich weiß nur das ich selbst mit meiner Person lt. Deutschem recht unbegrenzt Hafte und somit noch mehr als wie wenn ich pleite bin!!

Meine Frage war ja wie genau Äüssert sich die Haftung einer Intressengemeinschaft bei so einer Veranstaltung?

Haften die Mitglieden "nur" mit dem ersparten Geld von einem gemeinsamen Konto beispielsweise oder geht die Haftung auf den einzelnen als Privatperson über was da heißt - Haftung unbegrenzt....usw.???

Also wie ist die Rechtslage ?
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