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Verfasst am: 28.09.04, 21:34 Titel: Unterhalt nach Heirat
Ein netter Anruf von der Ex meines Mannes, wir würden bald Post vom Anwalt erhalten wegen des Unterhaltes seiner Tochter, bereitet mir eine schlaflose Nacht.
Folgender Sachverhalt.
-Tochter 1991 geboren unehelich, er meint er steht nicht in der Geburtsurkunde, sie meint doch
-bis zum 3. Lebensjahr zusammengewohnt dann Trennung
- sie hat nach drei Jahren also 1997 geheiratet und jetzt noch zwei kleine Kinder von 3 und 5 Jahren
-Mit der Heirat hat die Tochter auch den Namen des neuen "Vaters" angenommen. Haben nur durch einen Brief vom Amt von der Namensänderung erfahren. Finde diesen leider nicht auf anhieb, aber kann es sein das etwas darin stand, dass Ansprüche nicht mehr bestehen würden. Eine Adoption wurde aber nie bei meinem Mann angekündigt??
-2001 haben wir geheiratet und jetzt auch zwei Kinder von 2 und 3 Jahren
- Er verdient ca. 2200 Euro Brutto
-Ich habe auch gerade eine Arbeit gefunden, wird das Geld mit eingerechnet? Was müssen wir für Unterhalt einkalkulieren?
Verfasst am: 28.09.04, 23:01 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
also dein Geld wird nicht eingerechnet!
Wäre ja noch schöner!
Am besten er macht in Zukunft den Hausmann und du schaffst die Kohle bei dann kostet die Geschichte weniger!
Außerdem rufst du morgen mal bei nem Anwalt an der sich mit Familienrecht auskennt.
Unterhalt wird nich so extrem sein. Vielleicht so 400€-600€ oder so....
Kommt aufs Nettogehalt und noch etliches andere an!
Ansonsten kannst du dich auf Anwaltskosten in Höhe von so ca. 10.000€ - 20.000€ in den nächsten paar Jahren einstellen. Das kommt drauf an wie Klagefreudig die Ex ist.
Aber das sagt dir am besten auch dein Anwalt.
Und noch ein Tipp:
am besten einen Anwalt nehmen der auch vertrauenswürdig ist!
Vielleicht kennt ein Bekannter einen guten?
Denn sonst wirst du am Ende von der Ex UND dem Anwalt abgezoggt.
(alles schon vorgekommen!)
Außerdem gibt es hier im Forum schon etliche Diskussionen zu der erbärmlichen Rechtslage die dein Mann hat.
Einfach mal durchklicken!
Verfasst am: 29.09.04, 06:55 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
Außerdem rufst du morgen mal bei nem Anwalt an der sich mit Familienrecht auskennt.
Zitat:
das ist der einzige satz von "männerfraktion" dem man hier zustimmen kann! alles andere ist gequirlte ****** und grundfalsch- es spricht lediglich sein frauenhass aus ihm, kein fundiertes juristisches wissen!
Verfasst am: 29.09.04, 10:37 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
Also, der Unterhalt für die kleine Tochter errechnet sich nach seinem durchschnittlichen Netto. Guck dazu mal die Düsseldorfer Tabelle an.
Die Kinder aus Eurer Beziehung werden da natürlich berücksichtigt.
400-600 Euro ist natürlich Käse.
Wären ja ohne die 2 weiteren Kinder zu berücksichtigen laut DT nur 269 Euro.
Dein Einkommen wird auch nicht in die Unterhaltsberechnung mit einfließen.Laßt es auf Euch zukommen und geht zu einem Anwalt um sicher zu sein, daß die beiden anderen Kids mit in die Berechnung einfließen oder nicht.
Bei einer Namensänderung müßte eigentlich der Vater zustimmen, scheint wohl so, daß er doch nicht in der GEburtsurkunde steht.
Öhm..das müßte der Vater doch wissen, ob er eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat.
Oder wissen, ob er der Vater des Kindes ist!
Man muß ein Kind nicht unbedingt adoptieren um den Namen des neuen Familienoberhauptes anzunehmen. Wären die ja schön blöd, fällt ja der Unterhalt vom richtigen Vater weg.
Gruß
Melly _________________ Melly
Verfasst am: 29.09.04, 18:54 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
Danke erst mal für den Rat. Läßt sich so schön sagen "Laßt es auf euch zukommen". Gerade vor zwei Tagen haben wir uns ein Haus angesehen. Das werden wir wohl denn erst mal sein lassen. Wie werden denn die Kinder mit reingerechnet? Gibt es da auch noch eine Tabelle in die man mal reinsehen kann. Es ist schließlich ganz gut schon vorher zu wissen was auf einen zu kommt. Werden eigentlich Zuschläge die vom AG bezahlt werden für die Familie mit in das Netto mit reingerechnet. Denn sogesehen wird es ja für mich und meine Kinder bezahlt und nicht für Unterhaltspflichtige Kinder.
Meine Güte so was haut einen dann doch ganz schön um.
Also Danke noch mal.
Verfasst am: 29.09.04, 19:27 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
Einfach mal bei Google Düsseldorfer Tabelle suchen.
Oder zu www.familienrecht-ratgeber.de
Da ist das auch gut beschrieben.
Die "neuen" Kinder sind gleichrangig mit dem ersten Kind!
Gruß
Melly _________________ Melly
Verfasst am: 29.09.04, 20:04 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
Hall,mkjjm
Magnolie,
in den Antworten ist leider nicht alles richtig, auf Männerfraktion will ich schon gar nicht näher eingehen.
Zunächst ist die Frage, ob Dein Mann der Vater des Kindes ist, denn nur dann besteht ein Unterhaltsanspruch. Dann ist die weitere Frage, ob es mit der Heirat nur dazu gekommen ist, dass das Kind einen neuen Familiennamen erhalten hat oder möglicherweise vom Mann der Mutter adoptiert wurde. Wenn Dein Mann nicht der Vater des Kindes war, ist er dann natürlich auch nicht gefragt worden. Ist eine Adoption erfolgt, erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zum leiblichen Vater und damit auch die Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegenüber dem Kind.
Diese Fragen könnt ihr beim Jugendamt klären.
Das Folgende gilt jetzt unter der Voraussetzung, dass Dein Mann Vater des Kindes ist.
Der Kindesunterhalt bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle
Danach beträgt der Unterhaltsanspruch für die beiden gemeinsamen Kinder je 269,00 EUR, für das 13-Jährige Kind 384,00 EUR , jeweils abzüglich anteiliges Kindergeld in Höhe von 77,00 EUR, so dass für die 13-Jährige 307,00 EUR monatlich zu zahlen sind.
Die Düsseldorfer Tabelle geht von drei Unterhaltsberechtigten aus. Ob Du jetzt noch als weiterer Unterhaltsberechtigter zählst, hängt davon ab, wie hoch Dein Einkommen ist. Liegt das Einkommen über 615,00 EUR netto, wirst Du nicht als Unterhaltsberechtigter gerechnet, weil Dein Bedarf durch eigenes Einkommen gegenüber der Kinder als gedeckt gilt.
Bei keinem oder einem wesentlich geringeren Einkommen sind vier Unterhaltsberechtigte vorhanden, so dass der Kindesunterhalt aus der eine Stufe niedrigeren Einkommensstufe ermittelt wird. Das bedeutet einen Kindesunterhalt von 255,00 EUR für die gemeinsamen Kinder und 364,00 EUR für das 13-Jährige Kind. Dann werden allerdings nur 57,00 EUR Kindergeld angerechnet, so dass es bei dem Betrag von 307,00 EUR bleibt.
Ein weiteres Problem wäre dann, dass die Ansprüche sämtlicher Unterhaltsberechtigter nicht mehr vollständig gedeckt werden könnten, ohne unter den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu kommen. Dann liegt ein sog. Mangelfall vor und der zur Verfügung stehende Betrag von 2200-840 = 1360 EUR müsste anteilsmäßig auf die einzelnen Unterhaltsansprüche verteilt werden.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 29.09.04, 20:36 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
WOW du bist ja wirlich ein Experte.
Ich habe etwas von einer Berliner Tabelle gelesen. Wir wohnen in Dresden muß ich dann mit dieser rechnen??
Und wie ist das dann mit Freibeträgen, wenn er jetzt für das Kind aufkommt steht ihm so etwas dann zu.
Habe übrigens Brutto mit Netto verwechselt. Also er hat 2.200 - 2.300 netto.
Sieht so aus als würde ich auch Unterhalsberechtigt sein 550 € Verdienst. (Für was gehe ich dann eigentlich arbeiten. )
Mit dem aufteilen bin ich noch nicht mitgekommen. Heißt das er verdient zu viel und deshalb wird das was über die Unterhaltsansprüche geht aufgeteilt.
Nach deiner Rechnung die 1.350 Ich habe es mir auf den richtigen Verdienst (netto) rausgerechnet also 1.535€ Der Selbstbehalt laut Berliner Tabelle ist doch 775€ oder 840 ?+ 865 € für Unterhaltsansprüche der 3 Kinder =1640 und 2.300 hat er ja.
Bin verwirrt!!
Verfasst am: 29.09.04, 21:18 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
Hallo Magnolie,
es gibt auch eine Berliner Tabelle. Die stimmt jedoch in den hier interessierenden Einkommensgruppen mit der Düsseldorfer Tabelle überein und unterscheidet sich von der Düsseldorfer Tabelle nur dadurch, dass unterhalb der ersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle - bis 1350 EUR mtl. - weitere Einteilungen für geringere Einkommen existieren.
Die Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden findest Du hier:
Das Kindergeld wird nicht als Einkommen gerechnet.
Mit Freibeträgen sind wohl die steuerlichen Freibeträge gemeint. Es gäbe dann noch 0,5 Kinder mehr auf seiner Steuerkarte.
Bei einem Einkommen von 550,00 EUR netto wärest Du nicht mehr unterhaltsberechtigt, weil die Dresdner Leitlinien der arbeitenden Ehefrau einen Bedarf von 530,00 EUR gegenüber den minderjährigen Kindern zubilligt. Ziff. 22.1
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 29.09.04, 21:23 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
das Kindergeld wird nicht angerechnet.
Sollte Ihr mann an der Vaterschaft keinen Zweifel haben, sollte er zahlen. Wird er noch auf Feststellung der vaterschaft verklagt, kann man auch auf die Idee kommen, ihn für die Vergangenheit zahlen zu lassen!
Soll er froh sein, bisher so gut dabei weggekommen zu sein!
(Wie ist es mit einem persönlichen Interesse an dem Kind? )
Verfasst am: 30.09.04, 07:57 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
Das mit der Namensänderung (Einbenennung) der "Tochter" hat nichts mit dem Unterhalt zu tun. Unterhaltspflichtig bleibt der leibliche Vater dennoch, es ist ja keine Adoption.
Bis das Kind fünf geworden ist und der Vater sich mit der Mutter das Sorgerecht nicht teilt, obliegt die Entscheidung der Einbennung nur der Mutter. Ist das Kind fünf oder älter wird es auch gefragt, ob es den neuen Familiennamen annehmen möchte.
Das soweit zur Einbenennung.
Zum etwaig zu zahlenden Unterhalt mach Dich mit der D´dorfer (oder dieser Berliner) Tabelle schlauer und lass Dich von einem Anwalt beraten. Das Unterhaltszeugs ist so kompliziert, da blickt man als normal sterblicher nicht mehr durch.
Viel Glück!
@Männerfraktion: Deine Beiträge sind absolut fürn A**** und auch in keinster Weise witzig. Bewirb Dich doch bei ner Talkshow o.ä. die suchen immer solche Spinner!
Verfasst am: 05.10.04, 19:09 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
Tja das Leben geht doch seltsame Wege!
jetzt handelt es sich nicht nur um eine Berechnung der kommenden Alimente, nein die Gute möcht rückwirkend für die letzten 7 Jahre eine Zahlung in Höhe von 9.500 Euro Anwaltskosten natürlich exklusive!!
Mein Mann hat 1992 eine vollstreckbare Urkunde unterzeichnet in der er sich verpflichtet 200 DM monatlich zu zahlen. Da er dann studiert hat ist die Unterhaltsvorschußkasse eingesprungen. ( Die 3.500 Euro sind sowieso noch offen). 1997 kam dann eben von die Kasse der Brief. Wir haben festgestellt darin wurde lediglich erklärt dass seiner Tochter von dort kein Geld mehr gezahlt wird weil die Mutter gerheiratet hat. (Tochter Namen geändert, Mutter verheiratet)
Vor zwei Jahren entstand durch den Großvater wieder Kontakt. Es war in der ganzen Zeit nie ein Wort über Untehaltsforderungen gefallen.
Kann sie das denn jetzt wirklich alles Rückwirkend einfordern? Ich komme mir vor wie ein Sparkonto. Wir müßten jetzt Kredit aufnehmen um das Geld zurückzuzahlen, oder ewig Raten zahlen zusätzlich zu den Alimenten die ja fällig sind.
Na hat jemand sowas schon erlebt?
Verfasst am: 05.10.04, 19:18 Titel: Re: Unterhalt nach Heirat
@magnolie:
Ich frage mich gerade, worüber Du Dich aufregst!? Ist es nicht eher die Schuld Deines Mannes, dass er die ganzen Jahre seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat und der Rückstand jetzt deshalb so angelaufen ist? Mal wieder typisch Neu-Frau, dass Du der Ex alles in die Schuhe schieben willst. Sie macht nur das -in Vertretung- was ihrem Kind zusteht.
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