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Verfasst am: 20.07.08, 16:39 Titel: Wie sieht das bei einer privaten Feier mit den Gesetzen aus?
Hallo zusammen, bin mir nicht sicher ob das das richtige Forum ist, aber hier meine Frage:
Wir haben vor ein paar Wochen unseren Schulabschluss geschrieben und nächste Woche ist die offizielle Verabschiedungsfeier in der Schule. Der Vater einer Absolventin besitzt eine Music-hall mit Restaurant, diese würde er uns kostenlos zur Verfügung stellen, da wir danach eben noch ein bisschen Feiern wollen. Die Meisten Absolventen sind im Moment noch Minderjährig (Realschulsabschluss). Wir haben eigentlich keine offizielle Werbung gemacht, d. h. dass da eine Party ist, ist ausschließlich auf Mundpropaganda zurückzuführen. Jeder kann seine Freunde etc. mitbringen, wir verlangen keinen Eintritt, die Getränke (auch alkoholische) werden nur gegen "Einkaufspreis" ausgeschenkt, das bedeutet wir machen keine Gewinnerzielende Party, einfach nur zum Spaß. So, das mal der Hintergrund und nun die eigentliche Frage: Wie sieht das aus mit den allgemeinen Gaststättengesetzen für Minderjährige? Müssen diese dann die Party vorzeitig (um 24 Uhr) verlassen, wenn sie keine Aufsichtsperson haben? Wenn das eine private Feier ist, was sie ja eigentlich sein sollte, entfallen dann diese Gesetze? Wie kann man aus einer "öffentlichen" Party eine "private" Party machen?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.07.08, 21:19 Titel:
Auf Anregung verschiebibert in Rechtsfragen der Jugend. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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