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Verfasst am: 16.07.08, 20:06 Titel: Diebstahl im Bezug auf Führerschein
Guten Tag!
Ich versuche mich gerade ein wenig für eine Freundin schlau zu machen, die sich in einer etwas misslichen Lage befindet.
Sie ist 17 Jahre alt und hat dummerweise vor einigen Wochen den Fehler begangen in einen Kaufhaus einen Diebstahl zu begehen und wurde erwischt.
Ob es zur Anzeige kommt, ist noch nicht klar, aber sie geht davon aus.
Das gestohlene Produkt hat etwa einen Wert von 20 - 30 Euro,soweit ich weiß, und es war ihre erste Straftat.
Nun möchte sie den Führerschein machen, weiß allerdings nicht, ob es im Falle einer Anzeige, Probleme im Bezug auf ihre Vertrauenswürdigkeit geben könnte, falls es dadurch zu eienm Eintrag ins Führungszeugnis kommen sollte.
Konkret:
1.) Kann das Ausmaß des Urteils über diese Straftat so groß sein, dass es einen Eintrag im Führungszeugnis bewirkt?
2.) Könnte dieser Eintrag ihre Fahrerlaubnis gefährden?
Hier ist Jugendstrafrecht anzuwenden. Sollte die Sache nicht ohne Auflagen eingestellt werden, so gibt es Sozialstunden, sollte sie erheblicher vorbelastet sein oder mehr Verfahren laufen vielleicht auch Jugendarrest. Solange sie nicht ständig Strafttaten begeht, ist für Ladendiebstahl eine Jugendstrafe (also richtiger Knast) mit/oder ohne Bewährung auszuschließen, entsprechend wird es auch keinen Eintrag im Bundeszentralregister oder gar im Führungszeugnis geben. Aus dem Erziehungsregister erhält die Führerscheinstelle keine Auskunft, mangels Verkehrsrelevanz erfolgt auch sonst keine Mitteilung.
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