Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Diebstahl im Bezug auf Führerschein
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Diebstahl im Bezug auf Führerschein

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
gloriaR
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 20:06    Titel: Diebstahl im Bezug auf Führerschein Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Ich versuche mich gerade ein wenig für eine Freundin schlau zu machen, die sich in einer etwas misslichen Lage befindet.
Sie ist 17 Jahre alt und hat dummerweise vor einigen Wochen den Fehler begangen in einen Kaufhaus einen Diebstahl zu begehen und wurde erwischt.
Ob es zur Anzeige kommt, ist noch nicht klar, aber sie geht davon aus.
Das gestohlene Produkt hat etwa einen Wert von 20 - 30 Euro,soweit ich weiß, und es war ihre erste Straftat.
Nun möchte sie den Führerschein machen, weiß allerdings nicht, ob es im Falle einer Anzeige, Probleme im Bezug auf ihre Vertrauenswürdigkeit geben könnte, falls es dadurch zu eienm Eintrag ins Führungszeugnis kommen sollte.
Konkret:
1.) Kann das Ausmaß des Urteils über diese Straftat so groß sein, dass es einen Eintrag im Führungszeugnis bewirkt?
2.) Könnte dieser Eintrag ihre Fahrerlaubnis gefährden?

Wie ist die Rechtslage?

Liebe Grüße,
Gloria R.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 16.07.08, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist Jugendstrafrecht anzuwenden. Sollte die Sache nicht ohne Auflagen eingestellt werden, so gibt es Sozialstunden, sollte sie erheblicher vorbelastet sein oder mehr Verfahren laufen vielleicht auch Jugendarrest. Solange sie nicht ständig Strafttaten begeht, ist für Ladendiebstahl eine Jugendstrafe (also richtiger Knast) mit/oder ohne Bewährung auszuschließen, entsprechend wird es auch keinen Eintrag im Bundeszentralregister oder gar im Führungszeugnis geben. Aus dem Erziehungsregister erhält die Führerscheinstelle keine Auskunft, mangels Verkehrsrelevanz erfolgt auch sonst keine Mitteilung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.