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Verfasst am: 21.07.08, 07:39 Titel: Betreung anregen - wann und wo
Hallo,
folgender (fiktiver) Fall:
bei Person H. wird Alzheimer diagnostiziert. Eine Vollmacht liegt nicht vor - und kann aufgrund der Diagnose wohl auch nicht mehr erstellt werden.
Person H. hat in den letzten Monaten mehrfach größere Geldbeträge von seinem bereits überzogenen Konto abgehoben und zuhause versteckt(wusste nicht mehr das er es abgehoben hat, wieso er es abgehoben hat und wo es ist). Dadurch wurden schon Einzugsermächtigungen nicht ausgeführt und Mahnungen kamen.
Gäbe es doch noch die Möglichkeit, mit H. über eine Vollmacht zu reden ?
Wie und wo kann man eine Betreuung von Person H. anregen ?
Wäre bei dem Sachverhalt üblich, dass eine finanzielle Betreuung eingerichtet würde?
Wie sicher ist es, das zuerst im Famielienkreis ein Betreuer gesucht wird ?
Ich weß, dass zuerst H. befragt wird, ist es dennoch sinnvoll bei Anregung einer Betreuung jemanden vorzuschlagen ?
1. Kommt auf die Schwere der Erkrankung an
2. beim Vormundschaftsgericht
3. ja
4. sehr wahrscheinlich
5. sicher, wenn H. diesen nicht grundsätzlich ablehnen würde _________________ Grüße Lichtaus
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