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fast 16, ausländer pass, Krieg ich ein Ausweiß?

 
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awsed
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 11:04    Titel: fast 16, ausländer pass, Krieg ich ein Ausweiß? Antworten mit Zitat

Guten Mittag,

ich bin hier jetzt neu im Foren und habe mich nur wegen einer Frage hier angemeldet nämlich ich werde bald 16 und meine Mutter hat mir einen russischen Pass gemacht, aber jetzt kommt das Problem. Krieg ich wie jeder normale 16 werdende einen Ausweiß, damit ich vorzeigen kann das ich 16 bin? Ich bin mir nicht sicher, eigentlich bin ich der Meinung schon, aber meine Mutter versichert mir das es nicht so ist: Was meint ihr dazu? Dank!





Gruß Awsed
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Krieg ich wie jeder normale 16 werdende einen Ausweiß,


Hallo ,

welcher Ausweis isrt denn gemeint? Der Bundespersonalausweis?

Den bekommen nur deutsche Staatsangehörige .

Russische Staatsangehörige müssen ab dem 16. Lebensjahr einen Pass bei der russischen Botschaft beantragen.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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awsed
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal danke für die antwort, ich kenn mich mit den ganzen namen der passe oder so nicht aus entschuldigung, aber ich mein den den man zeigen muss damit man zum beispiel
ein Computerspiel ab 16 kaufen kann.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

awsed hat folgendes geschrieben::
erstmal danke für die antwort, ich kenn mich mit den ganzen namen der passe oder so nicht aus entschuldigung, aber ich mein den den man zeigen muss damit man zum beispiel
ein Computerspiel ab 16 kaufen kann.


Den hier?

http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis

Das ist der Bundespersonalausweis . Den bekommst Du aber nur, wenn Du auch Deutscher bist.

Grüße
Ronny Winken
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railman1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59
Wohnort: Troisdor

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Auch in deinem russischen Paß steht dein Geburtsdatum. Das reicht zur Dokumentierung deines Alters.
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awsed
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

achso ok danke, also gild der pass den meine mutter gemacht hat sowie ein personalausweiß wenn man es aus der sicht des einkaufes betrachtet
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awsed
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

gibt es denn noch andere öglichkeiten sic hauszuweisen denn ich würde gerne nicht immer meinen pass herumschläppen? Kann ich vielleicht eine Kopie meines Passes machen oder Schülerausweiß zeigen?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

awsed hat folgendes geschrieben::
gibt es denn noch andere öglichkeiten sic hauszuweisen denn ich würde gerne nicht immer meinen pass herumschläppen? Kann ich vielleicht eine Kopie meines Passes machen oder Schülerausweiß zeigen?


Hallo,

ausländerrechtlich besteht nur eine Passbesitz- keine Passmitführpflicht.

Siehe dazu:

Zitat:
§ 3 Abs 1 AufenthG:

1) 1 Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. 2 Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).


Im täglichen Leben muß man halt schauen ob ein Geschäftsinhaber die Kopie des Passes als ausreichend ansieht. Ich hätte da so meine Zweifel, ob bspw. ein Discothekenbetreiber der Alkohol an einen vermeintlich 18-Jährigen ausschenkt sich mit Erfolg darauf berufen könnte , dass sich das Alter aus der einfachen Passkopie ergab.

Weder der Schülerausweis noch die unbeglaubigte Kopie des Passes sind ein gültiges Identitätsdokument, also könnte der Ärger vorprogrammiert sein.

Grüße
Ronny Winken
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awsed
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

oh das ist nicht gut, gibt es denn überhaupt noch andere möglichkeiten außer mit dem Pass sich auszuweisen, denn wie gesagt ich würde ihn ungern immer mitschleppen.
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Nörgler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 25.07.08, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

awsed hat folgendes geschrieben::
gibt es denn überhaupt noch andere möglichkeiten außer mit dem Pass sich auszuweisen.

Wenn der Heimatstaat sonst nichts anderes vorsieht, dann nicht. Normalerweise sind ja Personalausweise fürs Inland und Pässe eben fürs Ausland da. Aus der Sicht deines Heimalstaates bist du ja im Ausland.

Mit 16 kannst du übrigens die Einbürgerung beantragen. Wenn das klappt, kriegst du auch den Personalausweis.
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