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ich hab ein etwas unkoscheres anliegen. Lasst mich meine Situation schildern.
Ich werde ab August in Frankfurt arbeiten und mich nebenbei weiterbilden (Betriebswirt VWA). Diese Weiterbildung bezahle ich von meinem Lohn. Ich sehe keine Möglichkeit zu studieren, da ich dich vertrackte Familienverhältnisse keinen Baföganspruch habe und mir allein mit Jobben die nötigen 500-600 euro zu verdienen.
Also jetzt diese Lösung. Ich habe aber leider kein Semesterticket und auch keinen Studentenstatus.
Da ich aber von Frankfurt nach Darmstadt fahren muss, würde mich alleine das Ticket dafür monatlich 110euro kosten (Ausbildungstarif). Jetzt habe ich mir überlegt mich zu immatrikulieren. Zulassungsfrei, entweder Religion (Diplom) oder einen Magister-Studiengang und habe folgende Fragen:
1. Gibt es Probleme irgendwelcher Art, wenn ich Vollzeit-Berufstätig neben meinem Studium bin?
2. Wann schmeißt die Uni mich raus? Wann merken die, dass ich nicht da bin?
3. Wird mein richtiges Studium, wenn ich davor 8 Semester Scheinstudent bin dann als Zweitstudium gewertet?
4. Wenn ich zwangsexmatrikuliert werde, bin ich dann gesperrt oder habe Schwierigkeiten, wenn ich dann richtig studieren will?
Ich freue mich auf Tipps ohne den moralischen Zeigefinger.
2. Wann schmeißt die Uni mich raus? Wann merken die, dass ich nicht da bin?
Spätestens bei der Zwischenprüfung/Vordiplomsprüfung wird es eng: Wer da nicht angemeldet werden kann, weil er die Scheine nicht erbracht hat, wird exmatrikuliert. Da Studienordnungen wälzen, pauschale Aussagen gibt es nicht, wann das sein wird. Für gewöhnlich dürfte es aber nach dem fünften Semester vollkommen ohne Schein vorbei sein. Beim Bachelor dürfte es durch die Grundlagen- und Orientierungsprüfung schon deutlich früher soweit sein.
scheinstudent hat folgendes geschrieben::
3. Wird mein richtiges Studium, wenn ich davor 8 Semester Scheinstudent bin dann als Zweitstudium gewertet?
Warum nicht? Sie wären dann im neunten Hochschul- und ersten Fachsemester, vorausgesetzt, Sie kämen überhaupt so weit. Mit Bafög, Stipendium, etc. siehts dann halt schlecht aus
scheinstudent hat folgendes geschrieben::
4. Wenn ich zwangsexmatrikuliert werde, bin ich dann gesperrt oder habe Schwierigkeiten, wenn ich dann richtig studieren will?
Hier gibt es keine pauschale Antwort, so gut wie immer darf dann aber derselbe Studiengang an keiner anderen Universität in Deutschland studiert werden, da er als "endgültig nicht bestanden" gilt.
sagen wir mal ich schlage mich jetzt 7 Semester irgendwie durch, werde vielleicht zwangsgeext in Religion und wechsel dann nehme ein Wirtschaftsstudium auf.
Ich versteh dein warum nicht zum Zweitstudium nicht. Ist das dann ein Zweitstudium?
Wie ist das mit den Langzeitstudiengebühren. Wenn ich jetzt 7 Semester rumstudier in 2 Studiengängen und dann mich richtig einschreibe, bin ich dann sofort Langzeitstudent?
Das Studium kann abends gemacht werden und dauert 3 Jahre.
Meistens ist dieses Studium auf den Beruf ausgelegt. Das heißt einige arbeiten auf der Bank und abends gehen sie auf die Fh. Dieser Unterricht findet Dienstags, Freitags und Samstag dann den ganzen Tag statt.
Es ist aber nicht erforderlich das man z.B. kaufmann ist. Ein Fremdberuf geht auch.
Wichtig ist das man zur FH zugelassen ist.
Beim Bafög gibt es aber eine Möglichkeit Geld zu bekommen.
Das nennt sich aber anderst.
Ich empfehle die Fh mal zu besuchen und mit der Schulleitung zu sprechen.
Beim Bafög das Studentenwerk anrufen.
Ich habe auch meinen Studentenausweis und auch die IMMU der Bahn vorgelegt.
Als Antwort habe ich bekommen das dies nicht akzeptiert wird und es keine Ermäßigung gibt.
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 22.07.08, 02:15 Titel: Re: Danke
scheinstudent hat folgendes geschrieben::
Hallo, Danke für deine Antwort.
sagen wir mal ich schlage mich jetzt 7 Semester irgendwie durch, werde vielleicht zwangsgeext in Religion und wechsel dann nehme ein Wirtschaftsstudium auf.
Ich versteh dein warum nicht zum Zweitstudium nicht. Ist das dann ein Zweitstudium?
Ja. War vielleicht nicht klar genug formuliert - aber auch ein nicht abgeschlossenes Studium ist ein Studium: Daher die Fragen "Warum nicht?". Ich wüsste nichts, was dagegen spricht. Ich bezweifle im Übrigen sehr, dass sieben Semester ohne einen Leistungsnachweis in einem Studium durchschlagen klappt...
scheinstudent hat folgendes geschrieben::
Wie ist das mit den Langzeitstudiengebühren. Wenn ich jetzt 7 Semester rumstudier in 2 Studiengängen und dann mich richtig einschreibe, bin ich dann sofort Langzeitstudent?
Dann wäre das dann das Dritttstudium, wenn ich das richtig sehe. Für die Langzeitstudierendenregelungen gibt es je nach Bundesland verschiedene Regelungen, pauschal kann man da nichts sagen. Aber grundsätzlich: Hochschulsemester ohne Abschluss werden mit auf die Zeit angerechnet - sonst würde die Regelung ja auch ihren Zweck verfehlen.
Ganz allgemein noch: Sollte der Wunschstudiengang ZVS-beschränkt sein, gelten die "sinnfrei" studierten Semester übrigens nicht als Wartesemester. Und bei den derzeit zunehmend eingeführten Einstufungs- bzw. Aufnahmetests können zwei abgebrochene Studien (und nichts anderes ist das ja) durchaus für Probleme sorgen. Das aber nur am Rande...
Ich persönlich sehe in der Einschreibung keine Probleme und habe das selbst auch schon praktiziert. Ein Freund von mir war 20 Jahre lang in Soziologie eingeschrieben, um jeden Mittag in der Mensa essen zu können. Er ist mittlerweile Geschäftsführer und fährt immer noch jeden Mittag zur Mensa.
Probleme gibt es nur bei Arbeitslosigkeit, doch die liegt ja im obigen Fall nicht vor.
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 22.07.08, 10:38 Titel:
Ich muss ein bisschen zurückrudern - ich weiß nicht so ganz genau, ob das zweite Studium dann ein Zweitstudium ist. War mir bis gerade relativ sicher, hab aber jetzt (durch Zufall) in einem Handout der Bundesagentur für Arbeit gelesen, dass dem nicht so wäre. Mir ist nicht so ganz klar, wie die das begründen: Deshalb ziehe ich meine Antwort dahingehend zurück und warte auf besser informierte Forumsteilnehmer.
Wenn ich nach den 7 Semestern Scheinstudium jetzt richtig anfangen möchte und mach Jura oder BWL. Bachelor und danach noch n Master.
Was kommt dann auf mich zu?
1. Ich hab keine Wartesemester gesammelt
2. Ich gelte eventuell später als Langzeitstudent
3. Ich bekomme kein Bafög
Sonst noch Nachteile?
Kann mein Arbeitgeber eigentlich irgendwie von dem ganzen erfahren?
Und ich fang erst den Job an, bin dementsprechend gemeldet, Krankenkasse und so weiter. Muss ich dann auf irgendwas achten, wenn ich mich immatrikuliere? Ich habe ja kein Recht auf den Studententarif bei der Krankenkasse und so weiter.
Wenn du schon sowas vorhast, möchte ich dir raten (egal, ob du nun "echt" studierst, oder nicht), dir die Prüfungsordnungen genau durchzulesen.
An der Hochschule hier wärst du bereits nach dem 3. Semester draußen, spätestens, so ganz ohne Leistungsnachweis. Für das Fach wärst du dann deutschlandweit gesperrt.
Frage an die Allgemeinheit (und ohne moralischen Zeigefinger, nur aus ehrlichem, allgemeinem Interesse):
Es ist ja relativ üblich, dass sich viele Abiturienten erstmal einfachl einschreiben und dann noch ein Jahr dümpeln, bis sie wissen, was sie machen wollen, ob nun studieren oder nicht. Das wird ja gemacht, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld und andere Vorteile (Semesterticket, Mensa, etc) zu haben. Ich habe mal von der sogenannten "Orientierungsphase" gehört o.ä., eine Zeit, die einem eben zur Orientierung nach dem Abschluß zusteht. Gibt es die so wirklich (gesetzlich geregelt, ungeschriebene Sitte, etc)?
Ist dieses Verhalten denn so okay oder eben durch diese Phase zu rechtfertigen?
Würde das in scheinstudents Fall auch gelten oder gäbe es da Probleme?
Ist dieses Verhalten denn so okay oder eben durch diese Phase zu rechtfertigen?
Meiner Meinung nach ist das in Ordnung und Teil der akademischen Freiheit. Leider werden die Prüfungsordnungen immer strenger und sehen Prüfungen zu jedem Semesterende vor.
Das Jurastudium, so wie ich es kenne, ist da aber nicht so streng. Wenn man die Jahres-Abschluss-Prüfungen nicht besteht, muss man dieses Studienjahr wiederholen. Das kann man aber, so oft man will. Bei der Anmeldung zum Examen spielt es keine Rolle, ob man 6 oder 26 Semester studiert hat.
@scheinstudent:
Nach den jetzt gültigen Bachelor-/Master-Studienordnungen kann je nach Fach eine Zwangs-Exmatrikulation schon nach dem zweiten Semester erfolgen, wenn eine Modulprüfung für das erste Semester bis dahin nicht bestanden wurde. Für das und verwandte Fächer wäre man dann bundesweit gesperrt. Wenn man sowas macht, sollte man das wohl in Studiengängen versuchen, in denen das BA-/MA-System noch nicht eingeführt ist, also Jura oder Medizin, wobei auch dort die Studienordnungen Befristungen vorsehen könnten.
1. Richtig
2. In Hessen wurden die allgemeine, Langzeit- und Zweitstudiengebühren gerade wieder abgeschafft. Ob das aber nach der nächsten Wahl dort Bestand haben wird, lässt sich kaum sicher vorhersagen.
3. Der BAFöG-Anspruch wird verwirkt, wenn man seinen Fachwechsel nicht bis zum zweiten Semester vornimmt, es sei denn man kann einen späteren Wechsel sehr gut begründen.
Ich empfehle die Fh mal zu besuchen und mit der Schulleitung zu sprechen.
Beim Bafög das Studentenwerk anrufen.
Eine VWA ist keine FH, genauer gesagt überhaupt keine Hochschule. Das ist kein Studium, sondern eine berufliche Weiterbildung.
Es wäre für das Scheinstudium an der Uni/FH zu prüfen, on die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes beim Semesterticket ein tatsächliches Studium als Bedingung nennen oder auch die bloße Einschreibung ausreichen lassen.
Wenn Du Dichin einem Fach einschriebst wo Du anderen Leuten nicht die Studienplätze wegnimmst ist es ja gerade noch vertretbar.
Musst dann halt so machen, dass Du das erste Semester einschreibst und Dir danach einfach Urlaubssemester (musst Dir nur ne gute Begründung ausdenken) nimmst. Vorteil ist dann, dass Du nicht die 500 Euro Studiengebühren bezahlen musst, aber trotzdem eingeschrieben bist und ein Semesterticket hast (140-190 Euro je nach Uni) und Dir außerdem auch keine Semester angerechnet werden. Gehen ich glaube aber immer nur 4 pro Studiengang. Hat ne Bekannte von mir auch gemacht, ging problemlos. Die hat insgesamt nur 2 Semester den vollen Beitrag bezahlt und auch nur in Anrechnung gehabt.
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