Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vorverurteilung gegen Polizei in Ordnung oder nicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vorverurteilung gegen Polizei in Ordnung oder nicht
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 15:27    Titel: Vorverurteilung gegen Polizei in Ordnung oder nicht Antworten mit Zitat

Angenommen es gaebe bei einer Demonstration viele Verletzte, da die Polizei eben im groesseren Umfang Zwangsmittel eingesetzt hat.

Sind dann vor Abschluss eventueller Untersuchungen Veroeffentlichung von Artikeln, die die Gewalt der Polizei als uebertrieben oder unzulaessig darstellen in Ordnung oder nicht?

(In dem Sinne wie eben man auch nicht Moerder schreiben soll, solange der mutmassliche Moerder noch nicht verurteilt ist.)

Die Frage stellt sich mir deshalb, da uebertreibene Polizeigewalt im allgemeinen bedeutet, dass ein Polizist oder mehrere gegen die Dienstvorschirften verstossen hat, denn die verbieten ja gerade den unangemessenen Einsatz von Zwangsmitteln. Und Polizisten die moeglicherweise unverhaeltnismaessig Zwangsmittel einsetzen bekommen im allgemeinen ein Dsiziplinarverfahren bei dem festgestellt wird, ob der Vorwurf zutrifft oder nicht

Die Feststellung "Die Polizei hat unverhaeltnismaessig viel Gewalt eingesetzt" bedeutet also fast immer auch "jemand in der Polizei hat gegen die Vorschriften verstossen" und stellt eine Verurteilung zumindest der Polizisten als Gesamtheit dar noch bevor die eigentliche UNtersuchung abgeschlossen ist.

Ist eine Vorverurteilung in Ordnung und wenn ja warum?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Welcher Polizist konkret wurde denn vorverurteilt?
Verurteilungen danach gibts ja manchmal leider nicht: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/83/186494/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe keinen konkreten Fall im Sinn.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 19:01    Titel: Re: Vorverurteilung gegen Polizei in Ordnung oder nicht Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Sind dann vor Abschluss eventueller Untersuchungen Veroeffentlichung von Artikeln, die die Gewalt der Polizei als uebertrieben oder unzulaessig darstellen in Ordnung oder nicht?
Warum nicht? Das nennt sich Pressefreiheit.

carn hat folgendes geschrieben::
Und Polizisten die moeglicherweise unverhaeltnismaessig Zwangsmittel einsetzen bekommen im allgemeinen ein Dsiziplinarverfahren
Oder auch nicht - der von Richard Gecko verlinkte Artikel scheint wohl eher genau das zu belegen. Und möglicherweise werden nicht mal Ermittlungen eingeleitet, wenn nicht die Presse berichtet.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 19:13    Titel: Re: Vorverurteilung gegen Polizei in Ordnung oder nicht Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Sind dann vor Abschluss eventueller Untersuchungen Veroeffentlichung von Artikeln, die die Gewalt der Polizei als uebertrieben oder unzulaessig darstellen in Ordnung oder nicht?
Warum nicht? Das nennt sich Pressefreiheit.

Wie ich oben sagte, weil es eine Vorverurteilung der beteiligten Polizisten darstellt.
Und Vorverurteilungen sind im allgemeinen nicht in Ordnung.
Aber das kann hier durchaus anders sein, da es unter anderem Sinn der Pressefreiheit ist, dass die Exekutive kontrolliert wird. Wenn man die nur scharf angreift, wenn die Exekutive sich selbst fuer schuldig befunden hat, ist das auch keine intelligente Loesung.
Biber hat folgendes geschrieben::

carn hat folgendes geschrieben::
Und Polizisten die moeglicherweise unverhaeltnismaessig Zwangsmittel einsetzen bekommen im allgemeinen ein Dsiziplinarverfahren
Oder auch nicht - der von Richard Gecko verlinkte Artikel scheint wohl eher genau das zu belegen.

Seit wann ist das argumentieren mit Einzelfaellen hier zulaessig?
Biber hat folgendes geschrieben::

Und möglicherweise werden nicht mal Ermittlungen eingeleitet, wenn nicht die Presse berichtet.


Das Problem sehe ich auch, nur haben die Polizisten eben auch ein Anrecht auf die Unschuldsvermutung - wie kann man den Widerspruch aufloesen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Warum soll das niemand behaupten dürfen?

Zitat:
Und Vorverurteilungen sind im allgemeinen nicht in Ordnung.


Wo steht das?

Zitat:
ein Anrecht auf die Unschuldsvermutung


Die gilt soweit ich weiß nur vor Gericht, also kein Widerspruch.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 21:28    Titel: Re: Vorverurteilung gegen Polizei in Ordnung oder nicht Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Wie ich oben sagte, weil es eine Vorverurteilung der beteiligten Polizisten darstellt.
Nö. Ich lese da eine Berichterstattung mit Schilderung von Eindrücken - eigenen oder von Teilnehmern.

carn hat folgendes geschrieben::
Seit wann ist das argumentieren mit Einzelfaellen hier zulaessig?
Mal abgesehen davon, daß ich nicht den Eindruck habe, bei der aus Sicht der betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit eher mangelhaften Verfolgung ungerechtfertigter polizeilicher Gewalt bzw. polizeilicher Gewaltexzesse handele es sich um Einzelfälle: da haben Sie unsere Forenregeln wohl etwas falsch verstanden.

carn hat folgendes geschrieben::
nur haben die Polizisten eben auch ein Anrecht auf die Unschuldsvermutung - wie kann man den Widerspruch aufloesen?
Ich kann da keinen Widerspruch erkennen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Seit wann ist das argumentieren mit Einzelfaellen hier zulaessig?

Es ist ausschließlich das Argumentieren mit Einzelfällen zulässig, schließlich ist jeder Fall ein Einzelfall. Oder wollen Sie, daß wir in einem Rechtsforum Pauschalurteile treffen? Cool

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 06:34    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::


Zitat:
Und Vorverurteilungen sind im allgemeinen nicht in Ordnung.


Wo steht das?
.


Ok, dann macht [großes Boulevardblatt] auch nichts falsch, wenn sie mutmassliche Moerder als Moeder bezeichnet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ok, dann macht [großes Boulevardblatt] auch nichts falsch, wenn sie mutmassliche Moerder als Moeder bezeichnet.


Doch sie macht gleich zwei Dinge falsch, oe=ö und das r hätte sie auch vergessen.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hier macht man schon was falsch, wenn man dieses "Boulevardblatt" nur aufschlägt, egal, welche Art von Tastatur und Rechtschreibprogramm der Redakteur benutzt. Mit den Augen rollen
(wenn sie das mit den vier großen Buchstaben meinen Verlegen )

Ansonsten nehme ich natürlich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Cool
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Doch sie macht gleich zwei Dinge falsch, oe=ö und das r hätte sie auch vergessen.


Und sie verstößt außerdem gegen Ziffer 13 des Pressekodex' --> www.presserat.de/Pressekodex.pressekodex.0.html und, solange keine Verurteilung vorliegt, dürfte eine üble Nachrede bzw. Verleumdung mit entsprechenden straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen vorliegen.

carn vermischt allerdings auch hier wieder einen bemängelten möglichen Verstoß gegen Gesetze mit der Durchführung eines Disziplinar- bzw. Strafverfahrens.

Und dieses Thema hatten wir hier schon --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=153083
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
carn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Doch sie macht gleich zwei Dinge falsch, oe=ö und das r hätte sie auch vergessen.


Und sie verstößt außerdem gegen Ziffer 13 des Pressekodex' --> www.presserat.de/Pressekodex.pressekodex.0.html und, solange keine Verurteilung vorliegt, dürfte eine üble Nachrede bzw. Verleumdung mit entsprechenden straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen vorliegen.



"Ziffer 13 – Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.
"

Wenn also ein Disziplinarverfahren gegen Polizisten eröffnet wird, weil sie möglicherweise zu Unrecht auf Demonstranten eingeschlagen haben und der Sachverhalt des SChlagens ist unstrittig, dann darf nach Pressekodex beim Bericht ueber das Disziplinarverfahren nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Schlagen auf jeden Fall unzulaessig war, denn das waere eine Vorverurteilung.

Redfox hat folgendes geschrieben::

carn vermischt allerdings auch hier wieder einen bemängelten möglichen Verstoß gegen Gesetze mit der Durchführung eines Disziplinar- bzw. Strafverfahrens.

Tja, ich dachte halt, dass wenn man vor Eröffnung eines Verfahrens Leute als Mörder bezeichnet, dass das auch nicht in Ordnung ist, weswegen ich mich Frage, wieso und in welcher Form es in Ordnung ist einer ganze Gruppe (hier die Polizei) vorzuwerfen, sie hätten Unschuldige zu Unrecht verprügelt.
Redfox hat folgendes geschrieben::

Und dieses Thema hatten wir hier schon --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=153083

Nein, da ging es mir erstmal um die grundsaetzliche Frage der Unschuldsvermutung und Polizisten. Die Frage wie man beim Kritisieren polizeilicher Aktionen dieser Unschuldsvermutung Rechnung tragen muss gehoert nicht ins Polizeirecht sondern in Recht und Politik.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Frage ist immer noch unbeantwortet, welcher Polizist wird konkret vorverurteilt. In dem allseits bekannten B-Zeitung geschieht dies staendig, teilweise mit voller Namensnennung und nicht unkenntlich gemachten Photos. Da ist also ein sehr deutlicher Unterschied.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::

Wenn also ein Disziplinarverfahren gegen Polizisten eröffnet wird, weil sie möglicherweise zu Unrecht auf Demonstranten eingeschlagen haben und der Sachverhalt des SChlagens ist unstrittig, dann darf nach Pressekodex beim Bericht ueber das Disziplinarverfahren nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Schlagen auf jeden Fall unzulaessig war, denn das waere eine Vorverurteilung.


Ja. Und ich erinnere mich nicht, etwas gegenteiliges jemals gelesen zu haben.

carn hat folgendes geschrieben::
Tja, ich dachte halt, dass wenn man vor Eröffnung eines Verfahrens Leute als Mörder bezeichnet, dass das auch nicht in Ordnung ist, weswegen ich mich Frage, wieso und in welcher Form es in Ordnung ist einer ganze Gruppe (hier die Polizei) vorzuwerfen, sie hätten Unschuldige zu Unrecht verprügelt.


Nochmals: Jeder kann von allen möglichen Leuten behaupten, sie hätten Unschuldige verprügelt, wenn denn geprügelt wurde. Jeder darf nur nicht behaupten, dies sei eine strafbare Körperverletzung.

Das eine ist eine Tatsache, daß andere eine Vorverurteilung, da jemand eine strafbare Körperverletzung erst begangen hat, wenn er entsprechend rechtskräftig verurteilt ist.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.