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Aufsichtspflichten Zeltlager

 
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jossip
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.07.08, 23:17    Titel: Aufsichtspflichten Zeltlager Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

als Jugendleiter im Sportverein hab ich diesen Sommer die aufgabe ein Camping-Zeltlager für die Jugend (13-16-jährige) zu organiseren. Das meiste an Vorbereitungen habe ich schon hinter mir Lachen , nur beschäftigt mich noch eine Frage zum Thema Aufsichtspflicht. Frage

Wie verhält es sich mit der Aufsichtpflicht während der Nacht? Sind Betreuer verpflichtet eine sogenannte "Nachtwache" zu halten? Oder ist der Aufsichtspflicht genüge getan wenn wir uns vergewissern das alle Schlafen und die Teilnehmer vorher Informieren das nächtliche "Ausflüge" (ausser zur Toilette natürlich Sehr glücklich ) nicht zulässig sind?

Ich war selber auch mal jung Mit den Augen rollen von daher weiss ich das man hallt bei Jugendlichen auch einmal damit rechnen muss das sich eventuell mal jemand "selbstständig" macht.

Zwangsläufig müssen es ja auch nicht die "eigenen" Kinder sein, die sich daneben benehmen. Aus eigener Erfahrung weiß ich das man auch damit rechnen muss, das sich Mitglieder anderer Campinggruppen daneben benehmen (Vandalismus an Zelten, "Überfälle" etc..).

Ich frage mich in weit es eben hier zumutbar ist, das Betreuer auch über Nacht wach bleiben? Denn immerhin sollte man ja auch tagsüber dann wieder fit sein, um voll und ganz seinen Pflichten nachzukommen?

Ich bin gespannt wie Ihr das haltet? Bzw. ob der Gesetzgeber dazu etwas sagt?

Gruß Jossip
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 13:54    Titel: Re: Aufsichtspflichten Zeltlager Antworten mit Zitat

jossip hat folgendes geschrieben::


Ich frage mich in weit es eben hier zumutbar ist, das Betreuer auch über Nacht wach bleiben? Denn immerhin sollte man ja auch tagsüber dann wieder fit sein, um voll und ganz seinen Pflichten nachzukommen?


Hallo,

wenn die Campbetreuer Regeln aufstellen, an die sich die Jugendlichen halten und keine "verhaltensauffälligen" Chaoten dabei sind, die einer "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" bedürfen, ist meiner Meinung nach alles in Ordnung.
Es gibt auch keine Eltern/Erziehungsberechtigten/Sorgeberechtigten, etc. die Ihre Schützlinge 24 Std. tägl. bewachen.

Liebe Grüße. Winken
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 14:06    Titel: Re: Aufsichtspflichten Zeltlager Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::

wenn die Campbetreuer Regeln aufstellen, an die sich die Jugendlichen halten und keine "verhaltensauffälligen" Chaoten dabei sind, die einer "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" bedürfen, ist meiner Meinung nach alles in Ordnung.


Probleme können auch von außen auftreten; siehe z.B. hier --> www.stern.de/politik/panorama/:Serienm%F6rder-Weiter-Angst-Schwarzen-Mann/580070.html
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, das ist schon richtig, aber muss man als Betreuer mit solch abartigen Dingen rechnen? 100%ige Sicherheit für alle Menschen an jedem Ort zu jeder Zeit wird es nie geben. Wer zu solchen Taten in der Lage ist, hat sicher auch kein Problem damit einen Betreuer umzubringen, denn auf einen Mord mehr oder weniger kommt es sochen Leuten sicher nicht an.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 14:36    Titel: Re: Aufsichtspflichten Zeltlager Antworten mit Zitat

jossip hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich in weit es eben hier zumutbar ist, das Betreuer auch über Nacht wach bleiben? Denn immerhin sollte man ja auch tagsüber dann wieder fit sein, um voll und ganz seinen Pflichten nachzukommen?


Eine vollständige Überwachung dürfte ja - wie schon erkannt - in der Praxis gar nicht möglich sein.

Üblicherweise teilt man sich die Aufsicht mit anderen Betreuern, so dass immer jemand nach dem letzten Kurzen zu Bett geht und ein anderer Betreuer mit dem ersten Kurzen aufsteht.

Vorsichtshalbert sollte man natürlich das Lagerfeuer löschen.

Das dürfte in der Regel der Aufsichtspflicht im Rahmen des Zumutbaren genügen.

Im übrigen obliegt es dem Geschick der Betreuer, die Kurzen tagsüber so sehr mit Fußball, Geländespielen, Holz und Wasser holen und ähnlichen körperlichen Tätigkeiten zu beanspruchen, dass sich eigenmächtige Ausflüge des nachts spätestens am zweiten oder dritten Tag ohnehin erübrigen. Winken

Gerne macht man auch eine geführte Nachtwanderung mit der ganzen Truppe, nach der sich erfahrungsgemäß weitere Aktivitäten stark reduzieren.

Inkognito
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