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Anwaltskosten

 
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marcoel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 10:38    Titel: Anwaltskosten Antworten mit Zitat

B erstattet laufend Anzeigen gegen A, sämtliche Vorwürfe sind aus der Luft gegriffen.

Ein Verfahren wurde schon eingestellt, andere laufen noch.

Kann A Erstattung der Anwaltskosten (belaufen sich inzwischen auf ca. 1500,- Euro, da wird noch einiges dazukommen) von B verlangen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Das müsste der Anwalt eigentlich wissen.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Das müsste der Anwalt eigentlich wissen.


Geschockt

So wie sich das liest, kommt ein Schadensersatzanspruch wegen vors. sittenw. Schädigung in Betrag, § 826 BGB.
_________________
Null Komma
***
nix
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marcoel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Das müsste der Anwalt eigentlich wissen.


Vielen Dank für diese hochqualifizierte Antwort...
Passt wohl auf so ziemlich jede Frage hier, man könnte das Forum dann ja eigentlich schließen.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, das war eine konsequente Antwort vor dem Hintergrund, dass es um Anwaltskosten geht. Diese Kosten entstehen naturgemäss, wenn ein Anwalt eingeschaltet wurde. Also: Würde dieser auch solche Fragen beantworten können.
_________________
Null Komma
***
nix
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

marcoel hat folgendes geschrieben::

Vielen Dank für diese hochqualifizierte Antwort...

Immerhin hat A einen Anwalt eingeschaltet und ständigen Kontakt mit ihm.

Das trifft auf die Mehrheit der Fragesteller in diesem Forum nicht zu. Wenn ein Anwalt eingeschaltet wurde, sollte er seinen Mandanten auch darauf hinweisen, ob diese Kosten von der Gegenseite eingeklagt werden können oder nicht.

Da mische ich mich allerdings nicht gerne ein. Das war der Hintergrund meiner Antwort, die vielleicht blöder klang, als sie gemeint war....
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marcoel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich wäre ja, dass ich hier nicht von mir schreibe, sondern für jemand anderen Informationen suche.

Wenn das auch hier vielleicht nicht die Regel ist, könnte man diese Möglichkeit doch vor einer solchen Antwort in Betracht ziehen, oder?

Wenn es einen Anwalt gäbe, den ich fragen könnte, hätte ich das wohl auch getan.

Da das nicht der Fall ist, habe ich mich ans Forum gewendet. Nun denn...

Danke für den Hinweis auf die "sittenwidrige Schädigung", das könnte mal ein Ansatzpunkt sein.
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Lady_20
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 10:39    Titel: ..... Antworten mit Zitat

Wird ein Verfahren eingestellt, muss jeder seine Kosten selber tragen...
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Das müsste der Anwalt eigentlich wissen.


Geschockt

So wie sich das liest, kommt ein Schadensersatzanspruch wegen vors. sittenw. Schädigung in Betrag, § 826 BGB.


Hmm... kommt drauf an, ob die Einschaltung eines Anwaltes im Ermittlungsverfahren notwendig war. Der Staat kann seine Kosten u.U. dem Anzeigenerstatter auferlegen.

Nachdem die Anwaltskosten vom Staat bei einer Einstellung vor Anklageerhebung nicht erstattet werden, könnte das auch beim bösen Dritten gelten.

Sollte nämlich ein Richter entscheiden, dass die Einschaltung eines Anwaltes bei offensichtlicher Unschuld im Ermittlungsverfahren bereits notwendig ist, müsste konsequenter Weise auch bei eineri rrtümnlichenVerdächtigung durch die Exekutive in Zukunft ein Erstattungsanspruch bestehen. Den Kostenfaktor wird sich die Justiz nicht aufbrummen lassen.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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mwjm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wayne hat schon die richtige Antwort gegeben. Ergänzend dazu: Vielleicht sollte man einmal § 164 StGB in Betracht ziehen.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

marcoel hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Das müsste der Anwalt eigentlich wissen.


Vielen Dank für diese hochqualifizierte Antwort...
Passt wohl auf so ziemlich jede Frage hier, man könnte das Forum dann ja eigentlich schließen.
richtig gesehen, die antwort war hochqualifiziert, wenn man einen anwalt hat, fragt man diesen, uns diskutanten ist es ohnehin verboten rechtsberatung zu betreiben.
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marcoel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

s.o. ....
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