Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe mit einem großen Versandunternehmen ein Surfbrett (NP 1300 Euro, Zeitwert ca 500 Euro, Maße: 269cm x 70cm, ca 15kg) extra als "Sperrgut" (Zitat Mitarbeiter: "Sperrgut wird manuell bearbeitet, da passiert nix.") versendet. Allerdings kam dieses beschädigt beim Empfänger an. Nach der Schadensanzeige und Prüfung durch dieses Unternehmen kam das Paket nach nicht einmal 24h zurück, mit dem Hinweis "Entspricht nicht den Verpackungsbedinungen der AGB der xxxxxxxx xxxx xx" ->Mangel: "keine Innenverpackung."
Die Verpackung besteht aus einer Innenverpackung aus Luftpolsterfolie+PVC Hartschaumstreifen, die Aussenverpackung besteht aus Luftpolsterfolie. An den Enden sind es vier Lagen Folie+Schaumstoffstreifen.
Hier weiß ich nun nicht weiter...Kann man eine weitere Prüfung fordern? Kann ich die Prüfung reklamieren?
Die Verpackung wurde bei der Prüfung auch nicht durch dieses Unternehmen geöffnet, scheinbar wurde nur eine Sichtprüfung von außen gemacht. Habe vorher-nachher-Fotos...
Darüber hinaus habe ich erfahren das diese Firma nur Pakete bis maximal 200cm versendet. Da mein Paket ca 275cm lang ist, hätte die Firma es doch garnicht annehmen dürfen(verstoß gegen eigene AGB). Gelten dann die AGBs(die auf die angeblich mangelhafte Verpackung verweisen) immernoch? Hebelt das nicht die AGBs aus?
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Kann man da mit Erfolg Reklamieren/Klagen? Wie ist die Rechtslage?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.