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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.02.05, 17:04 Titel:
Nicht in derselben Sache.
Aber wenn der Anwalt A den B gegen den C, sagen wir, in einer Vertragsstreitigkeit vertritt, darf er sehr wohl den D gegen den B in einer Mietrechtssache vertreten (oder einer anderen Vertragsstreitigkeit). Er dürfte sogar den C gegen den B vertreten, solange es nicht um dieselbe Sache geht.
In der Regel wird sich aber kaum jemand bewußt einen Anwalt aussuchen, der die Gegenseite schon in einer anderen Angelegenheit vertritt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 452 Wohnort: Bad Fallingbostel
Verfasst am: 04.02.05, 17:17 Titel:
Hallo,
nun gab es einen Fall da hat RA A die Firma B (eine BGB - Gesellschaft, bestehend aus aus 2 Gesellschaftern B1 und B2) gegen C vertreten. Die Firma B betreut Immobilien und RA A hat Einblick in die interna von Firma B erhalten!!
Die Firma B löste sich auf!!
In einem neuerlichen Rechtstreit gegen B1 (also einem ehemaligen Gesellschafter von B) führt nun RA A die Klage!! Und der wird vor Gericht so eine richtige Wild..., das Wort verbietet die Jurikette!!
Da ist standesgemäß und rechtens??
Nach ihre Schilderung, Herr Schaffrath, verstehe ich das zumindest so, da RA A gegen den B1 (obwohl es mal sein Mandant war) vorgehen darf!!??
Und ist es standesgemäß, das RAe im Gericht so richtig fies beleidigend und anmaßend werden dürfen. Mir als Zuhörer (ich war Zeuge) sind da fast die Ohren abgefallen.
Danke schon mal im voraus. Und nochwas, das Forum ist echt toll.
Liebe Grüße
Jens
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