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District
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Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.07.08, 15:26    Titel: ZÜP Antworten mit Zitat

Hallo,

habe eine Frage bzgl. der Züp.

Vor 2 Jahren wurde ich von der dafür zuständigen Stelle als zuverlässig erklärt. Nun nachdem ich mich beworben habe und die Stellle bekommen habe (Cockpit) musste ich diese wiederholen. Diesmal gibt es allerdings Probleme. Bekam heute einen Brief in dem ich dazu aufgefordert werde mich schrifttlich zu folgenden Verstößen zu melden.

1. Körperverletzung (2005) < fallengelassen da sich meine unschuld herausstellte

2. Verstoß gegen das BtmG (1g) (2001) < eingestellt

Muss dazu sagen das ich nie was mit Drogen am Hut hatte und nie geraucht habe. Dies stellt sich auch bei der jährlichen Untersuchung beim Arzt raus.

Meine Frage. Was erwarten sie in dieser Stellungnahme? Sollte man das lieber von einem Anwalt verfassen lassen oder den Anwalt auch mit einbeziehn?
Denkt ihr ich könnte jetzt probleme bekommen?
Soll man dort eine Kopie der eingestellten Verfahren mit einschicken? Wenn ich diese nicht mehr besitze wo kann man diese herbekommen?

Ich danke euch im Vorraus schon mal für eure Hilfe.

MFG
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Ioncell
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 25.07.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, ich denke dafür gibt es keine Musterlösung... Die ZÜPs werden sowieso von vielen Leuten sehr kritisch gesehen, da es keine generellen Richtlinien gibt, sondern die Entscheidung immer im Ermessen vom zuständigen Sachbearbeiter liegt... liege ich damit richtig?^^...
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