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Verfasst am: 27.07.08, 20:22 Titel: Verdacht auf Raub.
Hallo,
ich hab' gestern einen Brief bekommen in dem ich in Verdacht stehe einen Raub begangen zu haben. nach § 249 stgb.
Jetzt soll ich jeweils zu einer polizeilichen Vorladung und einer LKA Vorladung und Anordung, bei dem ein Bild von mir geschossen werden soll, zur Beweisicherung oder Entlastung. Dies wurde zudem von der Staatsanwaltschaft angeordnet.
Ich habe keine Ahnung wovon die Reden, ich hab diese Straftat auf keinen Fall begangen und kenne auch niemanden der mir sowetwas vorwerfen würde.
Darum frage ich mich wie ich in Verdacht kommen konnte.
Und ich weiß jetzt nicht wie ich handeln soll. Ist es ratsam eienn Anwalt sofort einzuschalten? Oder soll ich erstmal abwarten bis ich überhaupt weiß worum es sich konret handeln soll, bzw. müsste das Opfer(?) ja einsehen, das ich da nicht zutreffen kann.
Hatte bisher noch nichts mit der Polizei zu tun, und würde jetzt denken,dass sich das ja von alleine einstellen müsste, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Wie ist die Rechtslage?
Darum frage ich mich wie ich in Verdacht kommen konnte.
Z.B. weil vom Räuber ein Foto existiert, dem Du ähnlich siehst.
Oder weil Du einer von fünfen bist, die die Möglichkeit dazu hatten.
Wenn Du Dir Deiner Sache ganz sicher bist, würde ich da seelenruhig hingehen. Kommt bei Ermittlungen schon mal vor, dass man den Täter unter einigen Leuten heraus fischen muss, die selber gar nichts getan haben. Hellsehen kann die Polizei nämlich noch nicht.
Bist Du Deiner Sache aber nicht sicher, dann würde ich, da es um Raub geht, den Anwaltsspruch beherzigen, wonach man mit der Polizei nicht spricht und mich umgehend zu einem Anwalt begeben. _________________ Grüße,
Abrazo
[quote="Biber"][quote="Korrupt"]Und woher soll die Polizei wissen, das ich der Person ähnlich sehe?[/quote]Ermittlungsarbeit?
In dem man mich ich irgendwie beobachtet hat?
Korrupt hat folgendes geschrieben::
Also es gibt wircklih niemanden, der mir so etwas vorwerfen würde.
Zumindest der, der den Brief geschrieben bzw. angeordnet hat, sieht das wohl anders.
Jetzt kommt mir die nächste Frage: Werde ich direkt beschuldigt durch das "Opfer" oder zieht die Polizei durch "Ermittlungsarbeit" in Erwägung, dass ich Verdächtig bin, sowie andere...
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.07.08, 22:35 Titel:
Och Mann, woher soll das hier jemand wissen? Hingehen, Unschuld klären, nachfragen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Einfach irgendwelche Leute unter Verdacht stellen?
'Verdächte' gibt es vielerlei Art.
Denk an den Brückenfall - Holzklotz von der Brücke geworfen, Familienmutter im Auto erschlagen.
Verdächtig: jeder, der ungefär zu der Zeit auf oder in der Nähe der Brücke war.
Das können 100 gewesen sein.
Glaubst Du, die Polizei ist so doof, dass die nicht weiß, dass 99 von denen völlig unschuldig sind?
Vorladen tun sie sie im Zweifel trotzdem, wenn sie meinen, dadurch ließe sich etwas über den Täter erfahren. _________________ Grüße,
Abrazo
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