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Einsichtsrecht in Unterlagen

 
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Fipps
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 22:20    Titel: Einsichtsrecht in Unterlagen Antworten mit Zitat

Hallo,
bin ein wenig ratlos und hoffe hier auf Hilfe.
Vor 2 1/2 Jahren habe ich einen Franchisevertrag mit einem Franchisegeber im Ausland (EU) abgeschlossen.
In diesem Vertrag befindet sich eine Klausel, dass dem Geber das Recht zusteht den Betrieb des Nehmers und alle seine Unterlagen, dahin zu überprüfen, ob die Bestimmungen des Vertrages eingehalten werden.
Seit gut 1 Jahr haben wir jetzt einen Hauptfranchisenehmer in Deutschland, dem lt. Partnerschaftsvertrag alle aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten übertragen werden.
Jetzt kommt der Franchisegeber aus dem Ausland und will plötzlich Einsicht in unsere Bücher nehmen aus der Zeit bevor es einen Hauptfranchisenehemr Deutschland gab. Sprich 2002 u. 2003, da der neue Hauptfranchisenehmer erst im Juni seinen Job aufgenommen hat.
Ist das so korrekt??
Hat er überhaupt noch das Recht dazu?
Was gehen Ihn meine anderen Einkünfte an? Durch Einnahme/Überschuß-Rechnung ist ja nicht eino so klare Trennung vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen
Fipps
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schmidt
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 15:31    Titel: schmidtche Antworten mit Zitat

tagchen,

normalerweise befindet sich in den verträgen der hinweis, dass der lizenzgeber sich dritter bedienen kann. schau mal nach.

andernfalls kann er jederzeit einen dritten beauftragen. er kann doch z.b seinen steuerberater schicken.

jetzt ist es halt der masterfranchiser.
es ist üblich die zahlen offen zu legen, nicht zuletzt zur errechnung der monatlichen gebühr und zur kontrolle.

also unterlagen herausrücken.
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