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Verfasst am: 24.07.08, 06:59 Titel: Rechtsberatung durch Nichtjuristen
In einer Vorlesung ist mir zu Ohren gekommen, dass sich Beamte des geh. Verwaltungsdienstes mit Berufserfahrung für bestimmte Gerichte und Rechtsgebiete(Sozialrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht ...) zur entgeltlichen Vertretung zulassen können.
Kennt dazu jemand einschlägige Vorschriften und falls dies wirklich stimmen sollte, muss doch damit auch die entgeltliche Rechtsberatung im Vorfeld erlaubt sein, was sich für mich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht wirklich ergibt. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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