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Verfasst am: 24.07.08, 11:31 Titel: Beanspruchung auf Unbeanspruchtes Land
Hallo,
ich wollte mal wissen, wie es genau funktioniert, dass man Internationale Landfläche, die KEINEM gehört für sich beanspruchen kann.
In Amerika soll es ja so sein, dass man einfach auf einer Behörde sagen kann, dass man das Land will. Wenn sich dann keiner auf den Aushang in einer bestimmten Frist meldet gehört es dann dem der es beansprucht. Nur dummerweiße leben wir nicht in Amerika (ich jedenfalls nicht )
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.07.08, 11:39 Titel: Re: Beanspruchung auf Unbeanspruchtes Land
xXxSamxXx hat folgendes geschrieben::
In Amerika soll es ja so sein, dass man einfach auf einer Behörde sagen kann, dass man das Land will. Wenn sich dann keiner auf den Aushang in einer bestimmten Frist meldet gehört es dann dem der es beansprucht. Nur dummerweiße leben wir nicht in Amerika (ich jedenfalls nicht )
Hm. Hört sich an, als wenn das die dortige Rechtslage um 1870 wiedergibt.
--> http://de.wikipedia.org/wiki/Oklahoma_Land_Run _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 24.07.08, 12:33 Titel: Re: Beanspruchung auf Unbeanspruchtes Land
Redfox hat folgendes geschrieben::
xXxSamxXx hat folgendes geschrieben::
In Amerika soll es ja so sein, dass man einfach auf einer Behörde sagen kann, dass man das Land will. Wenn sich dann keiner auf den Aushang in einer bestimmten Frist meldet gehört es dann dem der es beansprucht. Nur dummerweiße leben wir nicht in Amerika (ich jedenfalls nicht )
Hm. Hört sich an, als wenn das die dortige Rechtslage um 1870 wiedergibt.
Kann sein, dass es aus Oklahoma war, ist aber auch egal. Ich würde gerne wissen, wie es heutzutage ist. Kann man Heutzutage auch einfach auf eine Behörde gehen und sagen, dass ein bestimmtes Gebiet mir gehört, oder wie sonst?
PS: Ich weiß, dass es heutzutage eig. kein unentdecktes Stückchen Land mehr gibt, aber egal. Die Frage ist nur Theoretisch gemeint.
In Deutschland hat für herrenlos gewordene Grundstücke nur der Fiskus (= der Staat) ein Aneignungsrecht (§ 928 BGB). In anderen (seltenen) Fällen, kommt die Ersitzung (§ 900 BGB) oder der Erwerb nach Ausschlussurteil gegen den Eigentümer (§ 927 BGB) in Betracht.
In England hingegen gibt es noch ein allgemeines Verfahren zur privatrechtlichen Aneignung herrenlosen Landes - falls man solches finden sollte. Näheres dazu siehe z.B. hier (auf S. 6):
Oder geht es Ihnen um Land außerhalb der bestehenden Staaten, das also bisher von keinem Staat beansprucht wird? Auch da wird sich heutzutage nicht mehr viel finden lassen, aber falls irgendwo noch ein bisher unbeanspruchter Felsen aus dem Meer schaut, ist das wohl kein Fall für eine privatrechtliche Aneignung - der Felsen untersteht dann ja noch gar keiner Rechtsordnung. Es mag aber sein, dass ein Staat sich den Felsen aneignet, so wie in früheren Zeiten von Staaten Landstriche z.B. in Afrika für sich in Anspruch genommen wurden. Ein Beispiel aus neuerer Zeit ist die Inbesitznahme von Rockall (27 Meter Durchmesser) im Nordatlantik durch das Vereinigte Königreich im Jahre 1955:
In Deutschland hat für herrenlos gewordene Grundstücke nur der Fiskus (= der Staat) ein Aneignungsrecht (§ 928 BGB). In anderen (seltenen) Fällen, kommt die Ersitzung (§ 900 BGB) oder der Erwerb nach Ausschlussurteil gegen den Eigentümer (§ 927 BGB) in Betracht.
Soweit der Fiskus von seinem Recht keinen Gebrauch machen, kann sich jeder durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Grundstück aneignen (first come, first serve).
Wenn ich es richtig verstehe, dass internationale Landfläche gemeint ist, z.B. eine Sandbank in internationalen Gewässern: Warum sollte eine Behörde irgendeines Landes Kompetenzen haben, die Verteilung unentdeckter Landflächen zu regeln? Die Eintragung bei irgendeiner Behörde würde allenfalls dazu führen, dass dieses Land einseitig die Souveränität der Sandbank anerkennt. Finden sie ein bisher unbeanspruchtes Land - Also z.B. eine Sandbank - müssen sie es schon öffentlich und möglichst als Erster für sich beanspruchen. Die Anerkennung dessen kann nur durch andere Länder erfolgen. Sie können also bei der UNO vorsprechen, und wenn sie Recht erhalten, bekommen sie ein schönes Büro in New-York und einen millionenschweren Diplomaten-Status.
Ist ihr "Staatsgebiet" aber beispielsweise eine Sandbank vor der chinesischen Küste, also gerade so in internationalen Gewässern, könnten sie u.U. schlechte Karten haben, die Chinesen sind da wohl nicht zimperlich
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