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Zoll auf nicht materielle Güter

 
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Robbi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 24.07.08, 22:07    Titel: Zoll auf nicht materielle Güter Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

im heutigen Internetzeitalter ist es ja üblich, Waren und Dienstleistungen im Ausland zu kaufen. Bei Waren ist dies zolltechnisch ja kein Problem, wie ist dies aber bei nicht materiellen Gütern, wie z.B. Software per Download? Angenommen, ich bestelle eine Software für 500 Euro im Nicht-EU-Ausland und lade sie vom dortigen Server herunter. Der Zoll bekommt dies nicht mit, aber da über dem Freibetrag, wäre ich verpflichtet Abgaben zu zahlen. Oder ich bestelle ein Flugticket direkt bei einer ausländischen Gesellschaft und erhalte ein E-Ticket per Mail.
Gibt es da spezielle Regelungen oder baut der Staat der auf die (wohl kaum vorhandene) Ehrlichkeit der Leute?
Danke mal für die Antworten.

Viele Grüße
Robert
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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 25.07.08, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zoll befasst sich mit Waren. Software, die nicht gegeständlich übermittelt wird, also per Download, per Email oder sonst wie, stellt keine Ware dar.
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Robbi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 25.07.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort! Winken
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schorschiii
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 139

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

die software an sich stellt keine ware dar. aber der datenträger auf dem die software gespeichert ist stellt eine geldwerte ware dar, und der geldwert hängt oft vom inhalt (sprich software) ab.
die bereitstellung von software im internet ist kein verkauf von waren, eher eine dienstleistungen und wird deshalb nicht vom zoll erfasst
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