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Haus verschenkt gegen Pflege / grober Undank

 
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Laetitia
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 22:54    Titel: Haus verschenkt gegen Pflege / grober Undank Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hab mich schon ein bischen in dieses Thema eingelesen - trotz allem nicht wirklich schluessig was zu tun ist.

Hintergrund ist, daß meine Großmutter vor ca. 5 Jahren Ihr Haus und eine Wohnung verschenkt hat an Ihre zwei Töchter. Fragt mich nicht - das hat man so gemacht mit der Überschrift "Wir zahlen weniger Steuer und dafür pflegen wir dich ja mal " Winken Wie doof muß man eigentlich sein, aber aber na gut...

End vom Lied ist, daß sich seit 2 Jahren keiner auch nur einen Tag bei meiner alten Dame hat blicken lassen obwohl meine Mutter im gleichen Haus wohnt. Ja ist ne kranke Familie....geb ich zu.

Meine Großmutter wird immer wirrer weil ich nur am Wochenende bei Ihr vorbeischauen kann und nach und nach stellen sich Depressionen ein. Auf die Bitte, ob man sich doch auch um die alte Dame kümmern koennte erhielt ich nur die Aussage "die Alte ist mir wirst die soll doch am bessten sterben"

Ich wollt nicht so ins Detail gehen, aber wie sollte ich sonst die Lage etwas beschreiben.

Wäre das in euren Augen ein Fall von Undank? Die Pflege die versprochen wurde wird auch in keinster Weise erbracht.
Im Gegenteil - es wird auch noch das überwiesene Geld der Karitas für die Pflegeaufwände einklassiert und von der mikrigen Rente die Nebenkosten für Strom einbehalten.

P.S. Wer denkt ich stelle so eine Frage um an das Geld zu kommen irrt - von mir aus geht das Geld alles für ein schoenes Altenheim mit Betreuung drauf und den Rest zahl ich. Aber sowas find ich hundsgemein. Wieviel steht auf Erwürgen im Afekt? Winken (Scherz)
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Laetitia
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 22:57    Titel: Re: Haus verschenkt gegen Pflege / grober Undank Antworten mit Zitat

* ich bitte die Rechtschreibfehler zu überlesen. Ich war bei der Erstellung etwas zu aufgewühlt
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 13:35    Titel: Re: Haus verschenkt gegen Pflege / grober Undank Antworten mit Zitat

Hallo Laetitia,

je nachdem, wer im Augenblick die Pflege übernimmt, kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht.

Zunächst müsste man einmal klären, ob die Großmutter noch geschäftsfähig ist. falls nicht, müßte ein Betreuer für sie bestellt werden.

Dann hilft ein Blick in den Schenkungsvertrag, ob dort nicht bereits ein Rücktrittsrecht des Schenkers für bestimmte Fälle vorgesehen ist. Kluge Notare machen das. Sollte das nicht der fall sein, bleiben die gesetzlichen Regelungen:

Der Widerruf einer Schenkung setzt voraus, dass sich der Beschänkte einer schweren Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen groben Undanks schuldig gemacht hat, § 530 BGB.Dazu gehört nach der Rechtsprechung des BGH auch die hartnäckige Weigerung des Beschenkten, ein dem Schenker vorbehaltenes Recht zu erfüllen. Ob das Verhalten der schwestern ausreicht oder besser gesagt, ob sich das Verhalten der SChwestern beweisen läßt, steht auf einem anderen Blatt.

Die zweite Möglichkeit wäre die Rückforderung wegen Notbedarfs nach § 528 BGB. Ich denke, wir sind uns einig, dass die Pfelge in einem Altersheim kostenmäßig die EInkünfte der Großmutter weit übersteigt. dafür bauchen wir einen Arzt, der eine entsprechende Pfelgebedürftigkeit bescheinigt.

Wenn die Großmutter also außerstande ist, die Kosten der Heimunterbringung zu finanzieren, kann sie das Geschenk zurückfordern. Die Beschenktenwiederum können den Rückforderungsanspruch dadurchabwenden, dass sie für den Unterhalt aufkommen. Diese Variante kommt häufiger vor, wenn Sozialämter aus auf sie übergegangenen Rechten Rückforderungsansprüche geltend machen.

Gruss Hans
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