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Ich brauche dringend eure Hilfe!
Eine Bekannte von mir wollte heute mit Niederlandischer Airline von Düsseldorf über Amsterdam nach Almaty (Kasachstan) fliegen.
Der Flug im Düsseldorf mit kleinem Fokker 50 Maschine (die dieser Airline gehört) sollte um 16:20 starten und um 17:25 im Amsterdam ankommen. Der Anschlussflug mit Airbus A330-200 startete um 18:35.
Der Fokker 50 hatte technische Probleme und startete erst um 18:00, der Anschlussflug wurde verpasst. Jetzt muss meine Bekannte bis morgen Abend auf nächsten Flug warten. Niederlandische Airline hat ihr kostenloses Hotelzimmer zur Verfügung gestellt und 10 Euro fürs Essen.
Jetzt ist ihr Urlaub um einen Tag kurzer geworden und hier kommen meine Fragen:
1. Muss [Gelöscht. Biber] in diesem Fall nach der Rechtslage noch dazu eine Entschädigung leisten (600 Euro)?
2. Wenn ja, sollte man von der Airline irgendein Nachweis verlangen?
3. Verstehe ich die Rechtslage richtig und iIst das der Fall der „Nichtbeförderung“?
Dazu habe ich folgendes gefunden:
„Luftbeförderungsvertrag: Nichtbeförderung / Ausgleichszahlung
VO (EG) Nr. 261/2004 Art. 5, 7
1. Die VO (EG) Nr. 261/2004 findet auch Anwendung, wenn zwar der Vertragsschluss des Beförderungsvertrages vor Geltung dieser VO erfolgte, die Nichtbeförderung (hier ersatzweise Beförderung) jedoch erfolgte, nachdem die VO in Kraft getreten war.
2. Eine „Nichtbeförderung“ im Sinne von Art. 2j liegt auch dann vor, wenn eine ersatzweise Beförderung durch ein anderes Fluggerät erfolgt.“
Der Fokker 50 hatte technische Probleme und startete erst um 18:00, der Anschlussflug wurde verpasst. Jetzt muss meine Bekannte bis morgen Abend auf nächsten Flug warten. Niederlandische Airline hat ihr kostenloses Hotelzimmer zur Verfügung gestellt und 10 Euro fürs Essen.
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Jetzt ist ihr Urlaub um einen Tag kurzer geworden und hier kommen meine Fragen:
1. Muss [Gelöscht. Biber] in diesem Fall nach der Rechtslage noch dazu eine Entschädigung leisten (600 Euro)?
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Man sollte das positive an dieser Sache sehen, Amsterdam ist eine schöne Stadt, da kann man an einem Tag viel sehen.
Oder sollte man auf den Abflug mit einer nicht technisch einwandfreien Maschine bestehen? Das kostet manchmal mehr als 600€.
Das Problem ist, das die EU-Verordnung 261/2004, recht schwammig formuliert ist. Nichtbeförderung halte ich für nichtzutreffend, da es sich dabei um einen "Beförderungsverweigerung" handeln müßte, was hier eindeutig nicht gegeben ist.
In der Praxis läuft es im allgemeinen darauf hinaus, das die Airline erst mal Ansprüche ablehnt und bei hartnäckigen Kunden kleines Entgegnkommen (auf Kulanzbasis) zeigt. Wer mehr will, wird klagen müssen. Ausgang ungewiss.
Das heisst aber nicht, das andere Gerichte in jedem Fall ebenso verbraucherfreundlich sind.
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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